NSU-Morde: Waffe Ceska von Schweizern eingeschleust

Im NSU-Prozess hat sich ein Schweizer Staatsanwalt zur Mordwaffe vom Typ "Ceska" geäußert: Demnach sei die Pistole von zwei Schweizern legal erworben und in illegale Kreise eingeschleust worden
dpa |
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München - Ein Schweizer Staatsanwalt hat am Donnerstag im Münchner NSU-Prozess den Verdacht der Bundesanwaltschaft bestätigt, dass die Mordwaffe vom Typ "Ceska" von zwei Schweizern legal erworben und in illegale Kreise eingeschleust worden sei. Einer der mutmaßlichen Zwischenhändler habe ausgesagt, der Käufer habe nicht versucht, über den Preis zu verhandeln. Zur geplanten Verwendung der Pistole habe der Käufer erklärt, sie solle nach Deutschland exportiert werden. "Für gewisse Kreise" dort sei es schwer, an Waffen zu kommen.

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Nach dem Auffliegen des NSU-Trios hätten die beiden Schweizer dann noch einmal über ihren Deal gesprochen und sich gefragt, ob es überhaupt möglich sei, eine solche Mordserie in Deutschland zu begehen. Dazu brauche es wohl "eine große Maschinerie".

Mit der "Ceska"-Pistole soll der "Nationalsozialistische Untergrund" neun seiner zehn Opfer getötet haben. Hauptangeklagte im Münchner Prozess ist die Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe

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