NSU-Morde: Keine Schuld der Behörden
München - Die Richter im NSU-Prozess sehen keine Mitschuld der Sicherheitsbehörden für die Mord- und Anschlagsserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gestern in dem Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. Der Senat ziehe „nicht den Schluss“, dass die Behörden das Versteck des NSU-Trios hätten ausfindig machen und Zschäpe und ihre Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten festnehmen können.
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Beweisantrag abgelehnt
Götzl begründete damit, warum das Gericht einen Beweisantrag von Nebenklägern ablehnte. Die Anwälte der Opferfamilie Yozgat, deren Sohn am 6. April 2006 erschossen worden sein soll, wollten mit ihrem Antrag erneut die Rolle eines Verfassungsschutzbeamten untersuchen, der zur Tatzeit am Tatort war. Götzl sagte, eine für die Angeklagten strafmildernde Mitschuld liege dann vor, „wenn dem Staat die Genese der Tat vorgeworfen werden kann“.
Zuvor hatte eine BKA-Ermittlerin frühere Ermittlungsergebnisse korrigiert. Sie hatte den Auftrag, den Wahrheitsgehalt der Aussagen von Beate Zschäpe zu überprüfen. So hatte Zschäpe gesagt, sie habe aus dem Radio von Mundlos’ und Böhnhardts Tod 2011 erfahren. Das sei möglich, sagte die Ermittlerin. In einer früheren Vernehmung hatte sie gesagt, sie habe keine Hinweise auf Radioberichte gefunden.