NSU-Helfer Wohlleben frei - "Applaus in Neonazi-Szene"
München - In der vergangenen Woche kassierte er noch zehn Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen, seit Mittwochvormittag ist Ralf Wohlleben (43) nicht mehr im Gefängnis. Der Haftbefehl gegen den Mann aus dem Neonazi-Milieu, der dem NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) die Mordwaffe (Ceska) geliefert hatte, wurde außer Vollzug gesetzt.
Der Sechste Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts traf die Entscheidung am Dienstag und folgte damit einem Antrag von Wohllebens Verteidigerin. Wie der Pressemitteilung der Münchner Justiz zu entnehmen ist, erfolgte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls auch mit Zustimmung der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Die Richter gehen der Erklärung der Justiz zufolge davon aus, dass bei Wohlleben, der eng mit der Neonazi-Szene verwoben und in Thüringen als zentrale Figur galt, keine Fluchtgefahr mehr besteht. "Deshalb", heißt es, "war der Haftbefehl nach den gesetzlichen Vorschriften aufzuheben."
Ralf Wohlleben: BGH entscheidet über Reststrafe
Trotz des Zehn-Jahres-Urteils aus der vergangenen Woche befand sich Wohlleben bis zuletzt in Untersuchungshaft, da das Urteil wegen seiner Beteiligung an der NSU-Mordserie (insgesamt zehn Todesopfer) noch nicht rechtsgültig ist. Erst wenn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die bereits angekündigte Revision entschieden hat, steht das genaue Strafmaß fest. Sollte das Urteil gültig werden, müsste Wohlleben seine Reststrafe antreten. Diese oder ein Teil davon könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.
In Zugzwang wurde das Oberlandesgericht durch die lange Dauer der Untersuchungshaft von Ralf Wohlleben gebracht. Er sitzt bereits seit sechs Jahren und acht Monaten hinter Gittern. Das sind zwei Drittel der verhängten zehn Jahre.
Der Nürnberger Rechtsanwalt Alexander Seifert vertrat im NSU-Prozess den Sohn von Ismail Yaser. Der Dönerbuden-Betreiber wurde an seinem Arbeitsplatz erschossen und war das sechste Opfer der NSU-Mordserie. "Den Angehörigen", sagte Anwalt Seifert zur AZ, "ist die Außervollzugsetzung des Haftbefehls nur schwer zu vermitteln. Aber sie ist rechtlich korrekt und muss auch, oder gerade in so einem Fall, akzeptiert werden." Eine Alternative habe das Gericht nicht gehabt.
Rechtsanwalt Sebastian Schirmer, der die Tochter des in Dortmund ermordeten Gemüsehändlers Mehmet Kubasik vertritt, spricht von einem "bitteren Ergebnis" des fünfjährigen Prozesses. Die jetzt erfolgte Haftentlassung ist nach Ansicht des Strafverteidigers die logische Folge der relativ niedrigen Strafe, die Wohlleben für seine Beihilfe zum neunfachen Mord erhalten hat. Bei den Neonazis werde die niedrige Strafe "weiter Applaus finden"
Anwalt: Ikonen der Neonazi-Szene
Die niedrige Strafe für "einen der wichtigsten Helfer des NSU" und der Teilfreispruch für den mitangeklagten André E. werden, so Anwalt Schirmer, "in der aktiven Neonazi-Szene in Deutschland weiter Applaus finden. Beide haben sich als Ikonen der Szene stilisiert, beide sind nun frei gekommen, beide haben sich nie distanziert."
Bis zu seiner Festnahme im Zuge der NSU-Ermittlungen Ende November 2011 war Wohlleben eine der zentralen Figuren der rechtsextremen Szene Thüringens - in der NPD (bis 2010), vor allem aber in neonazistischen Zirkeln wie dem Thüringer Heimatschutz, der als Vorläufer des "Nationalsozialistischen Untergrund" gilt und ihn auch mit dem späteren NSU-Mördertrio Zschäpe/Mundlos/Böhnhardt zusammenbrachte. Das Innenministerium in Magdeburg teilte mit, dass Wohllebens Frau und Kinder ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Behörden bereiteten sich darauf vor, dass er seinen Wohnsitz in dem Bundesland nehmen werde.
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