NSU-Angeklagter: Unsicher beim Erkennen von Tatwaffe

Im NSU-Prozess hat der Angeklagte Carsten S. von Unsicherheiten beim Erkennen der Tatwaffe berichtet.
von  dpa
Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.
Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München. © dpa

München - Er hatte gestanden, dass er Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Waffe übergeben hatte. Dabei soll es sich laut Anklage um die „Ceska“ handeln, mit der die Neonazi-Terroristen neun Menschen ermordeten.

In seiner Vernehmung beim Ermittlungsrichter seien ihm nur Kopien schlechter Qualität vorgelegt worden, sagte S. am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht. In einer weiteren Vernehmung beim BKA hätten die Waffen bereits auf dem Tisch gelegen.

Nur zwei der Waffen hätten einen Schalldämpfer gehabt. Von einer habe er gedacht, „dass es die sein könnte“, meinte S. Dabei handelte es sich um die Mordwaffe. „Hätten da 15 Pistolen mit Schalldämpfer gelegen, die alle so'n Gewinde gehabt hätten, dann wäre das schwieriger geworden.“

 

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