NSU-Angeklagter: Unsicher beim Erkennen von Tatwaffe

Im NSU-Prozess hat der Angeklagte Carsten S. von Unsicherheiten beim Erkennen der Tatwaffe berichtet.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.
dpa Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.

München - Er hatte gestanden, dass er Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Waffe übergeben hatte. Dabei soll es sich laut Anklage um die „Ceska“ handeln, mit der die Neonazi-Terroristen neun Menschen ermordeten.

In seiner Vernehmung beim Ermittlungsrichter seien ihm nur Kopien schlechter Qualität vorgelegt worden, sagte S. am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht. In einer weiteren Vernehmung beim BKA hätten die Waffen bereits auf dem Tisch gelegen.

Nur zwei der Waffen hätten einen Schalldämpfer gehabt. Von einer habe er gedacht, „dass es die sein könnte“, meinte S. Dabei handelte es sich um die Mordwaffe. „Hätten da 15 Pistolen mit Schalldämpfer gelegen, die alle so'n Gewinde gehabt hätten, dann wäre das schwieriger geworden.“

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.