Notruf aus Liebe: Aus Eifersucht die Polizei gerufen

Weil eine 39-jährige Frau Angst hatte, ihre Freundin könne sich mit anderen Frauen vergnügen, rief sie kurzerhand die Polizei - und tischte den Beamten eine Lügengeschichte auf.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vor Gericht: Sylvia von B. (39)
Torsten Huber Vor Gericht: Sylvia von B. (39)

MÜNCHEN - Weil eine 39-jährige Frau Angst hatte, ihre Freundin könne sich mit anderen Frauen vergnügen, rief sie kurzerhand die Polizei - und tischte den Beamten eine Lügengeschichte auf.

Aus Liebe hatte die gelernte Tierpflegerin Sylvia von B. (39) den Notruf gewählt und einen Groß-Einsatz der Polizei ausgelöst. Sie war eifersüchtig, weil sich ihre Freundin in einem Lokal mit anderen Frauen amüsierte. Für den Unfug bekam sie gestern vor dem Landgericht München I die Quittung: vier Monate Gefängnis.

„Grüß Gott, Sie sind doch mein Freund und Helfer. Ich bin hier im Markt-Stadl am Viktualienmarkt. Meine Freundin will sich umbringen“, lallte Sylvia B. in der Nacht zum 8. Mai 2009 in ihr Handy nachdem sie den Polizei-Notruf 110 gewählt hatte. „Warum?“, fragte der Beamte aus der Polizei-Einsatzzentrale. „Weil sie zu viel getrunken hat. Sie hat ein Bierglas kaputt gemacht, schlägt erst mich. Dann sich.“

Mit vier Einsatz-Fahrzeugen rasten acht Beamte mit Blaulicht und Martinshorn zum „Markt-Stadl“. Ein Polizist (26): „Da ist oft was los. Wir rücken dort hin nur mit Verstärkung aus.“ Im „Mark-Stadl“ war es aber ruhig. Der Polizist: „Eine Gruppe saß am Tisch und die Angeklagte war allein in einem anderen Eck.“ Die Polizei wollte wissen, wer den Alarm ausgelöst hat. Keine Antwort. Über die Zentrale ließen sie das Handy von Sylvia von B. anklingeln. Sie hatte ihre Rufnummer nicht unterdrückt und auch ihren Namen angegeben. Als das Handy von Sylvia von B. losging, stellte man sie zur Rede. Sie wollte, dass ihre Freundin mit nach Hause kommt. Die machte aber Party. In erster Instanz wurde sie zu vier Monate Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie hat 13 Vorstrafe und in offener Bewährung Diebstähle begangen hat. Verteidiger Uwe Paschertz forderte nochmals eine Bewährung: „Meine Mandantin hat nach langer Arbeitslosigkeit endlich einen Job als Putzhilfe. Eine Haft würde alles kaputt machen.“

Das Gericht meinte: „Eine Bewährung ist schlicht und einfach nicht möglich.“

Torsten Huber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.