Notlage ausgenutzt: Behinderte zum Stehlen geschickt

Eine 43-Jährige muss teuren Champagner und Whisky klauen, damit sie ihr Bekannter bei sich wohnen lässt.
Ralph Hub |
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Die Frau sollte vor allem hochpreisige Whiskys stehlen.
imago/MiS Die Frau sollte vor allem hochpreisige Whiskys stehlen.

München - Die Münchnerin ist körperlich schwer gehandicapt, hat keinen Job, nicht einmal eine Wohnung. Zuletzt lebte sie bei einem 61-Jährigen in Freimann. Der nützte die Notlage der Frau eiskalt aus. Damit sie bleiben durfte, musste die 43-Jährige für ihn im Supermarkt stehlen.

Am Montag wurde die Münchnerin in einem Rewe-Markt erwischt, als sie einige Flaschen mit Alkohol einsteckte. Die Polizei wurde gerufen und Anzeige erstattet.

Am nächsten Tag tauchte die Münchnerin erneut in dem Supermarkt auf und klaute einige Flaschen Whisky und Champagner. Prompt wurde sie wieder erwischt und nochmals der Polizei übergeben.

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Bei der Vernehmung schöpften die Beamten Verdacht, dass die 43-Jährige nicht aus eigenem Antrieb zur Ladendiebin geworden war, sondern, dass sie jemand dazu angestiftet hatte.

Schließlich rückte die Münchnerin mit der Wahrheit heraus. Sie berichtete, von ihrer Notlage und dass sie einen Bekannten habe, der ihr in seiner Wohnung in Freimann Unterschlupf gewähre. Der Mann erwartet aber gewisse Gegenleistung von ihr für seine "Gastfreundschaft".

Dem Anstifter droht nun eine Haftstrafe

Der Münchner schickte demnach die behinderte Frau los, um für ihn Alkohol zu klauen – bevorzugt teure Whisky- und Champagnersorten. Die Flaschen trank der 61-Jährige nicht selbst, sondern verkaufte sie gewinnbringend an Freunde und Bekannte.

Die Polizei stattete dem Mann am Donnerstag in seiner Wohnung einen Besuch ab und nahm ihn fest. Der Verdächtige wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Doch ein Haftgrund lag nicht vor, weil der Mann einen festen Wohnsitz vorweisen konnte. Der 61-Jährige ist polizeibekannt wegen Eigentumsdelikten und Schlägereien. Nach der Vernehmung durfte er wieder gehen. Gegen ihn wird wegen Anstiftung zu einer Straftat ermittelt. Dabei geht es um besonders schweren Diebstahl. Laut Paragraf 243 Strafgesetzbuch hat er die Hilflosigkeit einer anderen Person ausgenützt. Damit droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten.

Gegen die mutmaßliche Ladendiebin erging zunächst Haftbefehl, der allerdings gegen Auflagen vom Richter außer Vollzug gesetzt wurde. Die arbeitslose Münchnerin bekam bei ihrer Entlassung ein paar Anlaufstellen genannt, bei denen sie Hilfe von der Stadt erhalten wird. Sie braucht eine Unterkunft, einen Job und jemand, der ihr bei ihren gesundheitlichen Problemen hilft. Gegen die 43-Jährige wird wegen Diebstahls ermittelt. Mit Glück bekommt sie lediglich eine Geldstrafe.

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