Noch kein Urteil im Prozess um geplanten Auftragsmord
Vergangene Woche hatte die Verteidigung des angeklagten Russen beantragt, diesen von den Hauptvorwürfen freizusprechen. Er sei allenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, nicht aber wegen des Sichbereiterklärens zum Mord und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zugleich stellte die Verteidigung einen sogenannten Hilfsbeweisantrag für den Fall, dass das Gericht ein Urteil fällen möchte.
Laut Bundesanwaltschaft soll sich der Angeklagte dazu bereit erklärt haben, einen in Deutschland lebenden tschetschenischen Oppositionellen zu töten. Der Auftrag soll von einem Cousins des Putin-treuen Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, gekommen sein. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits Ende Juni elf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, der vor der für Ende 2020 in Schwabmünchen bei Augsburg geplanten Tat festgenommen worden war.