Nina Eichinger zieht vor Gericht – und gewinnt

60 Euro, weil der TÜV für ihren Mini abgelaufen war: Die Moderatorin erhebt Einspruch gegen das Knöllchen.
von  John Schneider
So strahlen nur Sieger: Nina Eichinger (l.) posiert mit Anwalt Joachim Schwarzenau und Freundin Sabine nach der Verhandlung vor ihrem Mini. Foto: jot
So strahlen nur Sieger: Nina Eichinger (l.) posiert mit Anwalt Joachim Schwarzenau und Freundin Sabine nach der Verhandlung vor ihrem Mini. Foto: jot © John Schneider

München - Trotz des strahlenden Lächelns, ein wenig war ihr die Nervosität doch anzumerken. Wen wundert’s? Immerhin war es das erste Mal, dass Moderatorin und Schauspielerin Nina Eichinger (33) Einspruch gegen ein Knöllchen eingelegt hatte und deswegen vor den Kadi musste.

Weil ihr eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wurde, sollte die 33-Jährige 60 Euro zahlen. Aber ums Geld ging’s nicht bei dem Einspruch, erklärt sie. Vor allem der drohende Punkt in Flensburg habe ihren Widerstand motiviert.

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Das war geschehen: Im Oktober wollte sie ihren Mini zum TÜV bringen lassen. Zu diesem Zweck hatte sie gemeinsam mit Freundin Sabine den Wagen aus der Tiefgarage geholt und auf der Straße abgestellt. Am nächsten Morgen gab’s bereits das Knöllchen. Der TÜV für den völlig verstaubten Wagen war abgelaufen. „Der Mini hatte anderthalb Jahre in der Garage gestanden“, erklärt Nina Eichinger warum. In einem Innenhof fand sich dann ein neuer Parkplatz. Doch da war es bereits zu spät.

Die Freundin hatte sie zur moralischen Unterstützung, vor allem aber als mögliche Zeugin zum Gerichtstermin im Justizzentrum gleich mitgebracht.

Eichingers Anwalt Joachim Schwarzenau erklärte der Richterin dann, dass das Auto ja irgendwann auf die Straße musste, damit es die Werkstatt dort abholen kann. Die habe aber nicht sofort einen Termin frei gehabt, um sich um Eichingers Mini zu kümmern. Daher die Verzögerung.

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Das sah die Amtsrichterin offenbar ähnlich. Wegen der geringen Schuld der Autohalterin an der Ordnungswidrigkeit stellte sie das Verfahren ein. Kein Cent Strafe, wichtiger noch: kein Punkt in Flensburg. Ein Erfolg auf der ganzen Linie.

Grundlage der Entscheidung war der Paragraf 47 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Im zweiten Absatz steht da, dass das Gericht das Verfahren in jeder Lage einstellen kann, wenn es eine Ahndung für nicht geboten hält. Bedingung: Das Bußgeld ist nicht höher als 100 Euro. Das war bei Nina Eichingers Vergehen der Fall.

Dementsprechend groß war ihre Erleichterung nach der Verhandlung.

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