Nicht krankgeschrieben: Trambahnfahrerin verklagt ihre Ärzte

38000 Euro will Trambahnfahrerin Dragica K. von ihren Ärzten. Der Grund: Sie glaubt, dass sie noch heute an chronischen Schmerzen am Steißbein leidet, weil Orthopäde und Schmerztherapeutin sie nach einem Unfall im Jahre 2002 falsch behandelt haben.
von  Abendzeitung
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick". © dpa

MÜNCHEN - 38000 Euro will Trambahnfahrerin Dragica K. von ihren Ärzten. Der Grund: Sie glaubt, dass sie noch heute an chronischen Schmerzen am Steißbein leidet, weil Orthopäde und Schmerztherapeutin sie nach einem Unfall im Jahre 2002 falsch behandelt haben.

Zweieinhalb Jahre war sie krankgeschrieben, bis heute leidet sie an Angstzuständen, Depressionen und chronischen Schmerzen. Die Schuld gibt Trambahnfahrerin Dragica K. ihrem Orthopäden und der Schmerztherapeutin, die sie nach einem Unfall falsch behandelt hätten. Vor der 9. Zivilkammer des Münchener Landgerichts klagt die 56-Jährige mit ihrem Anwalt Michael Feuerberg auf ein Schmerzensgeld von mindestens 38000 Euro.

Ihre Leidensgeschichte begann mit dem Unfall am 25. März 2002 während der Ausbildung zur Trambahnfahrerin. Eine Kollegin musste plötzlich und stark bremsen, weil ihr ein Pkw die Vorfahrt nahm. Dragica K. fiel mit dem Rücken gegen einen Info-Kasten in der Tram, verletzte sich am Steißbein. Doch der Örthopäde verschrieb ihr nur ein Schmerzmittel und einen Sitzring, hielt sie ansonsten aber für arbeitsfähig, beklagt sie.

Der gerichtliche Gutachter konnte keine Behandlungsfehler erkennen

Erst im September, ein halbes Jahr nach dem Unfall wurde sie krank geschrieben. Dass ihre Schmerzen am Steißbein chronisch wurde, führt sie auch darauf zurück. Allerdings konnte der gerichtliche Gutachter keine Behandlungsfehler erkennen, kritisierte lediglich, dass die Frau nicht ausreichend nach früheren Krankheiten befragt wurde.

Dem widersprach in der Verhandlung eine der verklagten Ärztinnen. Sie habe vor der Schmerztherapie ein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch zur Krankheitsgeschichte geführt: „Das mache ich immer so.“ Zeitweise sei sogar eine Schwester als Zeugin dabei gewesen, außerdem habe sie die Aufklärung im Computer notiert.

Aussage steht gegen Aussage. Denn die Ärztin konnte weder die fragliche Krankenschwester benennen, noch hatte sie die Computerunterlagen parat, um zu belegen, dass die Patientin über mögliche Risiken aufgeklärt wurde.

Das Gericht will seine Entscheidung am 4. März verkünden.

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