New York, Vancouver und Stadelheim

Ihre Firstclass-Luxusreisen im Flugzeug zweigt die Buchhalterin (38) vomFirmenkonto ab. Schaden: 65 000 Euro. Jetzt bekommt sie die Quittung vom Schöffengericht und muss zweieinhalb Jahre in Haft.
München - Für Brigitte P. (38) war der Job als Buchhalterin bloß noch Routine. Mit Shopping-Flugtouren Firstclass brachte sie wieder Lebensfreude in ihren Alltag. Von New York über Vancouver geht es jetzt direkt in eine Gefängnis-Zelle nach Stadelheim. Denn das Geld hatte die Buchhalterin aus der Firmenkasse ihres Ex-Arbeitgebers abgezweigt. Schaden: 65000 Euro. „Man lernt Leuten kennen, in deren Liga man unbedingt mitspielen möchte. Deshalb habe ich das Geld genommen”, gestand die Angeklagte Brigitte P. vor einem Münchner Schöffengericht.
Die gelernte Steuerfachgehilfin arbeitete zuletzt in München bei „Voicetrust”. Die Firma entwickelt Stimm-Authentisierungs-Lösungen. Mit Audio-Passwörtern von „Voicetrust” arbeiten bereits IBM, Allianz, O2, VW und die Münchner Stadtwerke.
Geschäftsführer Michael K. (49) ist viel unterwegs, um mit Kunden Kontakt zu halten: „Letztes Jahr saß ich 120 Mal im Flugzeug.” Da dachte sich wohl Brigitte P., dass ein paar Flüge mehr niemandem auffallen.
Ende 2008 buchte sie zum ersten Mal über das Firmenkonto einen Flug Firstclass nach New York. Allein der Flug mit ihren betuchten Freunden kostete für sie über 3000 Euro.
Dem Prokuristen Joachim F. (48) fiel der Schwindel zunächst nicht auf. Birgitte P. sah ihre Chance, buchte weitere Luxusflugreisen übers Firmenkonto, obwohl sie jeden Monat einen Gehaltsscheck von bis zu 6000 Euro bekam. Auf ihren Shoppingtouren gönnte sie sich auch eine wertvolle Rolex-Uhr. Die Mitbringsel von ihren Reisen soll sie aber immerhin aus eigener Tasche bezahlt haben.
Auffallend oft ging es nach Vancouver in Kanada, sodass es Prokurist F. im November 2009 auffiel: „Ich fragte den Vorstand, ob er immer erster Klasse nach Vancouver fliegen würde.” Der Vorstand sei aber seit zwei Jahren nicht mehr in Kanada gewesen. Eine interne Buchprüfung wurde eingesetzt. Brigitte P. war überführt.
Ihr Verteidiger Stefan Korn plädierte für eine Bewährungsstrafe: „Ihr Vater hatte ihr einen Schuldenberg von 160000 Euro hinterlassen. Da war sie 22 Jahre alt. 120000 Euro konnte sie zurückzahlen. Sie hat seit 1. April eine neue Arbeit. Was bringt es, wenn sie jetzt ins Gefängnis muss und sie keine Schadenswiedergutmachung leisten kann?”
Urteil: zwei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Korn kündigte Berufung an.