Neun Jahre Jugendstrafe für 39-Jährigen

Mord an einem Münchner: Der jetzt verurteilte Kellner war bei der Tat 17 Jahre alt
von  John Schneider

Mord an einem Münchner: Der jetzt verurteilte Kellner war bei der Tat 17 Jahre alt

MÜNCHEN Die Gerechtigkeit hat einen langen Atem. Zumindest schaut es im Fall von Bela K. (Name geändert) so aus. Der 39-Jährige wurde jetzt von der Jugendkammer des Landgerichts zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt – für eine Tat, die er vor über 22 Jahren begangen hat.
Bela K. hat nach Ansicht des Gerichts den 50-Jährigen Münchner Joachim M. in dessen Obersendlinger Wohnung erdrosselt.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Grund: Bela K. war zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt. Es musste daher nach Jugendstrafrecht verhandelt und geurteilt werden.
Was war am 16. November 1990 geschehen? Opfer Joachim M. war mit einer Flasche, Faustschlägen und Tritten bewusstlos geschlagen worden. Dann erdrosselte der Täter den 50-Jährigen. Der Mörder nahm die Geldbörse mit 450 Mark und einen silbernen Schlüsselanhänger mit. Erst vier Tage später wurde die Leiche entdeckt. Der Arbeitgeber von Joachim M. hatte Alarm geschlagen, weil sein Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit erschienen war.
Die Polizei suchte wie im Fall des kurz zuvor ermordeten Volksschauspielers Walter Sedlmayr im Schwulen-Milieu Münchens nach Hinweisen auf den Täter. Doch die Ermittlungen verliefen im Sande. Zunächst.

20 Jahre später wird ein ungarischer Kellner in Baden-Württemberg bei einer Polizei-Kontrolle mit einer verbotenen Waffe erwischt. Seine Fingerabdrücke werden genommen. Und beim Vergleich durch die Kripo-Arbeitsgruppe Altfälle ergibt sich eine Übereinstimmung mit Spuren aus dem 1990er-Fall in Obersendling.

Bela K., der sich offenbar sehr sicher gefühlt hat, wird zwei Monate später auf der A3 bei Hengersberg (bei Deggendorf) von Zielfahndern gestoppt und festgenommen.
Er selber bestreitet die Tat. Weder die Wohnung noch das Opfer seien ihm erinnerlich. Wenn er dort tatsächlich Spuren hinterlassen habe, dann vielleicht, weil er einmal als Stricher dort gewesen sei.
Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch und habe Revision gegen das Urteil eingelegt, heißt es aus Justizkreisen.

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