Neues Urteil: Bei Diesel führt kein Weg am Update vorbei

Wer sein Auto nutzen will, muss die Schummelsoftware beseitigen lassen – sonst droht Fahrverbot.
von  Sophie Anfang
Christina C. am Mittwoch vor Gericht: Sie fährt einen Diesel – und will kein Software-Update.
Christina C. am Mittwoch vor Gericht: Sie fährt einen Diesel – und will kein Software-Update. © John Schneider

München - "Die Dieselfahrer sind in dieser Angelegenheit nicht die Schuldigen", sagt der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff. Kaufen können sich Dieselfahrer von diesem Satz freilich nichts – im Gegenteil. Im konkreten Fall, der am Dienstag in München vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde, waren die klagenden Diesel-Halter auf der Verliererseite. Das Urteil könnte auch andere Pkw-Halter betreffen.

Sechs Autofahrer klagen

Geklagt hatten sechs bayerische Autofahrer, auch aus München, die VW, Audi oder Skoda mit Euro-5-Diesel fahren – darunter Christina C.. Für diese Autos hatten die Behörden nach dem Skandal um die Schummelsoftware, mit der Abgaswerte manipuliert werden können, ein Software-Update angeordnet.

Die sechs Autofahrer weigerten sich aber, ihre Wagen in die Werkstatt zu bringen – fürchteten sie doch, dass ihre Pkw durch das Update Schaden nehmen könnten. So sagte einer der Anwälte im Prozess, vereinzelt seien Fahrzeuge nach Aufspielen der Updates liegengeblieben. Er gab jedoch umgehend zu, dass ein kausaler Zusammenhang im Einzelfall wohl nur schwer nachzuweisen sei.

Fahrverbot für Fahrzeughalter

Konsequenz der Weigerung der Diesel-Halter war jedenfalls, dass ihnen die Landeshauptstadt München, beziehungsweise die Landratsämter Erding und Landsberg am Lech untersagten, ihre Diesel weiter zu fahren. Dagegen haben die Halter geklagt. Der Fall ist deshalb interessant, weil es bundesweit der erste ist, bei dem ein Gericht ein Urteil in der Hauptsache gefällt hat. Bislang gab es nur vorläufige Entscheidungen im Eilverfahren. Das Urteil schafft deshalb einen Präzedenzfall.

Konkret bedeutet es: An einem Software-Update führt kein Weg vorbei, wenn der Diesel-Halter seinen Wagen weiter fahren will. Das Gericht sah es als verhältnismäßig an, dass Behörden Autobesitzern vorschreiben können, ihren Pkw in die Werkstatt zu geben. Denn das "öffentliche Interesse" an sauberer Luft wiege schwerer als die individuelle Sorge um eventuelle Schäden am Fahrzeug durch ein Update.

Möglichkeit zur Berufung

Wobei: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Das Gericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird.

Ob die Dieselfahrer am Ende zwar nicht "die Schuldigen", wie es der Vorsitzende Richter sagte, aber vielleicht doch zumindest gefühlt "die Dummen" sind, wird sich noch zeigen. Eines gab der Vorsitzende Dietmar Wolff den Behörden am Dienstag jedoch noch mit auf den Weg: Sie sollten "maßvoll" vorgehen in der Causa Diesel – denn schließlich seien nicht die Fahrzeug-Halter für die Entstehung des Abgasskandals verantwortlich.

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