Neuer Zoff um die Hofstatt

Der Investor, die LBBW Immobilien, will das bisherige Konzept „optimieren“ – doch die Stadt hält an den vereinbarten Planungen fest und zieht die Notbremse.
von  Abendzeitung
Das alte SZ- und AZ-Areal
Das alte SZ- und AZ-Areal © az

MÜNCHEN - Der Investor, die LBBW Immobilien, will das bisherige Konzept „optimieren“ – doch die Stadt hält an den vereinbarten Planungen fest und zieht die Notbremse.

Ein abgesprungener Investor, eine geplatzte Grundsteinlegung, Streit um greislige Baucontainer – die Baustelle auf dem alten SZ-Areal hat schon für einigen Ärger gesorgt. Und jetzt steht der nächste ins Haus. Denn der Bauherr will seine Planungen für die Hofstatt überarbeiten. Doch die Stadt beharrt darauf, dass das bisherige Konzept umgesetzt wird.

Die LBBW Immobilien, Tochter der angeschlagenen Landesbank Baden-Württemberg, gehört zu den wichtigsten Investoren in München. Die Hofstatt ist eines der Vorzeigeprojekte schlechthin – trotzdem steht es (wie alle Projekte der LBBW Immobilien) seit einiger Zeit auf dem Prüfstand.

Die bisherigen Pläne kamen gut an. Doch jetzt erklärt Pressesprecherin Brigitte Reibenspies: „Es wird geprüft, inwieweit wir das Konzept noch optimieren können.“ Dazu sei man in Gesprächen mit der Stadt. Diese ist alarmiert und sieht ihre städtebaulichen Planungsziele in Gefahr.

Die Stadt sieht das bisherige Konzept "grundsätzlich in Frage gestellt"

Auf dem Areal ist eine ausgewogene Mischung von Einzelhandel, Büros und Wohnen vorgesehen. Auch der „Durchlässigkeit des Quartiers für die Allgemeinheit“ wird große Bedeutung beigemessen. Zumindest bis jetzt. Doch wie sehen die Planungen nach der „Optimierung“ aus? Das bisherige Konzept werde „grundsätzlich in Frage gestellt“, urteilt Stadtbaurätin Elisabeth Merk.

Bei der LBBW Immobilien hält man sich bedeckt. Es sei alles noch „im Fluss“. Zu Spekulationen, dass auf einige Passagen verzichtet werden solle, um die Flächen anderweitig zu nutzen, hieß es bloß: „Über eine Optimierung der Wegeführung wird nachgedacht“.

Bislang war kein Bebauungsplan nötig - jetzt soll es doch einen geben

Die Stadt will jetzt die Notbremse ziehen – mit Hilfe des Baurechts. Bislang war nämlich kein Bebauungsplan für das Projekt notwendig. Nach Paragraph 34 des Baugesetzes war es in einem vereinfachten Verfahren genehmigt worden – weil es sich in die Umgebung einfügte. Nun will sich die Stadt aber gegen Veränderungen des Konzeptes wappnen. Dazu soll doch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Am Mittwoch wird der Stadtrat über den Aufstellungsbeschluss entscheiden.

Was heißt das für die Baustelle? „Das würde für den Bauherren zu keiner zeitlichen Verzögerung führen“, heißt es aus dem Planungsreferat. Dann kommt der entscheidende Nachsatz: „Wenn er sich ans bisher verhandelte Konzept hält.“

Julia Lenders

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