Neue Vorschrift: Bordelle brauchen Fahrradständer

Die neue Münchner Fahrradabstellplatzsatzung hält auch für Bordelle eine Vorschrift bereit: auf fünf Betten muss ein Fahrradständer kommen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München – Einige Städte in Bayern haben – wie Ingolstadt und Nürnberg – schon seit längerem eigene Satzungen zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen. Auch in München ist Anfang dieses Jahres eine Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) in Kraft getreten. Danach müssen für eine Genehmigung neuer Bauvorhaben auch die nötigen Abstellplätze für Fahrräder nachgewiesen werden. So verlangt die Satzung für Wohnungen (außer Ein- und Zweifamilienhäuser) einen Radl-Stellplatz pro 40 Quadratmeter Wohnfläche.

Für Büros ist ein Abstellplatz je 120 Quadratmeter anzurechnender Fläche vorgesehen, für Einkaufszentren einer je 200 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ähnliche Vorgaben gibt es für Sporteinrichtungen, Gaststätten und Schulen. Unter der Überschrift „Sonstige gewerbliche Nutzung“ ist auch an Bordelle gedacht worden: Dort verlangt die Stadt einen Radl-Abstellplatz je fünf Betten. Die Väter der Satzung haben sich auch Gedanken gemacht, ob an einer automatischen Kfz-Waschstraße ein Fahrradstellplatz vorgesehen werden müsse. „Kein Abstellplatz“, lautet ihre Antwort in der Satzung.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.