Neue Runde im Streit um Auskünfte in Verwandtenaffäre

In der sogenannten Verwandtenaffäre muss jetzt der VGH muss entscheiden, wie weit das Recht der Presse auf Auskunft geht.
John Schneider |
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Der Kläger Joachim Braun.
jot Der Kläger Joachim Braun.

In der sogenannten Verwandtenaffäre muss jetzt der VGH muss entscheiden, wie weit das Recht der Presse auf Auskunft geht.

Was wiegt schwerer? Die Pressefreiheit oder das freie Mandat eines bayerischen Landtagsabgeordneten? Das muss der Verwaltungsgerichtshof jetzt entscheiden.

Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Landtag und dem „Nordbayerischen Kurier“ war in Gang gekommen, weil die Zeitung ohne Erfolg Auskünfte in der sogenannten Verwandtenaffäre nachgefragt hatte. Im konkreten Fall geht es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hat.

Landtagspräsidentin Stamm wollte Zahlen nicht herausgeben

Die Zeitung wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) gab die Zahl aber nicht heraus. Stamm hatte damals generell den Medien im Zuge der Verwandtenaffäre im Landtag Informationen darüber vorenthalten, wie viel von Landtagsabgeordneten angestellte Familienangehörige verdient haben. Um deren Privatsphäre zu schützen.

Das Verwaltungsgericht hatte der Klage des früheren Chefredakteurs des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, stattgegeben. Der Freistaat ging in Berufung. Braun ist heute Chefredakteur der „Frankfurter Neuen Presse“. „Aber auch in Frankfurt schaut man mit Interesse auf diesen Prozess“, sagte Braun. Auch sein alter Arbeitgeber will nach wie vor wissen, wo die Grenze des Auskunftsrechts gezogen wird. Ein Urteil soll am 24. November gesprochen werden.

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