Neue Regeln für Münchner Friedhofs-Besucher

Mobilitätseingeschränkte Friedhofsbesucher können sich freuen: Elektro-Dreiräder und andere Gefährte werden erlaubt. E-Scooter sind generell ausgenommen.
von  AZ

Erleichterung für mobilitätseingeschränkte Friedhofsbesucher: Elektro-Dreiräder und andere Gefährte werden erlaubt. E-Scooter sind hingegen generell ausgenommen.

München -  Leihrollstühle, Transportwagen für Grabpflanzen und Ausnahmeregelungen vom Kfz-Verbot bietet das Gesundheitsreferat schon jetzt für Mobilitätseingeschränkte an. Ab dem kommenden Jahr sind auch private Elektrokleinstfahrzeuge, wie etwa Elektromobile, Krankenfahrstühle sowie (E-)Dreiräder, für den Friedhofsbesuch zugelassen. E-Scooter sind von der Regelung ausgeschlossen – hat der Stadtrat gestern beschlossen.

Neue Regelungen für Münchner Friedhöfe

Ab Februar 2020 neu: Wenn Föten und Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in München bestattet werden, verzichtet die Stadt künftig auf Gebühren.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass viele ihrer Vorschläge aufgegriffen wurden. Stadträtin Kathrin Abele (SPD): „Darunter die die von uns beantragte Kleinbuslinie für den Waldfriedhof wird geplant.“

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