Neue Radl-Regeln: Mehr Sicherheit in München?
MÜNCHEN - Mehr Radler für Münchens Straßen: Die Behörden können Sackgassen und Einbahnstraßen ab jetzt leichter für Fahrradfahrer freigeben. Viele Radler wissen oft nicht, wo sie überhaupt fahren dürfen.
Münchens Rad-Verkehr soll sicherer werden, damit mehr Münchner aufs Rad steigen. Jetzt können neue Radl-Regeln einen entscheidenden Beitrag dazu leisten: Ab September gibt es einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Die AZ stellt die neuen Regeln vor:
Mehr Radler auf die Straße: Ein abgetrennter Radweg neben dem Fußweg ist nicht zwingend sicherer als zum Beispiel ein Fahrradstreifen auf der Auto-Fahrbahn. Deshalb bekommt das Kreisverwaltungsreferat jetzt mehr Spielraum: Je nach Verkehrslage können die Beamten entscheiden, ob ein Radweg oder ein Fahrradstreifen angelegt werden soll.
Einbahnstraßen frei: Künftig können Einbahnstraßen für Radler leichter in beide Richtungen freigegeben werden. Voraussetzung ist eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 und eine ausreichende Breite.
Sackgassen frei: Das KVR kann künftig die Sackgassen leichter freigeben. Die Schilder werden mit einem Aufkleber versehen. Dann können Radler – wie Fußgänger – die Gasse passieren.
Auch in Fußgängerzonen ändert sich was
Häufiges Sicherheits-Risiko ist laut der Münchner Polizei, dass Radfahrer nicht wissen, wo sie radeln dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren, da Fahrräder als Fahrzeuge gelten. Wenn ein Radweg durch ein blaues Schild mit Radsymbol gekennzeichnet ist, muss der Radler ihn benutzen. Das gleiche gilt für Fahrrad-Spuren auf der Straße. Gibt es einen Radweg, der nicht durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, darf der Radfahrer zwischen Radweg und Straße auswählen. In manchen Fußgängerzonen dürfen Radler auf dem Fußgängerweg fahren. Neu ist, dass sie die Geschwindigkeit an Fußgänger anpassen müssen. Ein Radler muss einen Fußgänger vorlassen.
Isabelle Modler
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