Neue Qualm-Probleme

Wenn das strenge Rauchverbot in Bayern tatsächlich kippt, ist der nächste Knatsch programmiert: Diesmal wird es ums Essen gehen.
von  Abendzeitung

MÜNCHEN - Wenn das strenge Rauchverbot in Bayern tatsächlich kippt, ist der nächste Knatsch programmiert: Diesmal wird es ums Essen gehen.

Auf den ersten Blick klingt es ganz einfach: CSU und FDP kippen das strenge Rauchverbot. In Nebenräumen, Einraumgaststätten und Bierzelten wird das Qualmen erlaubt. Doch auf den zweiten Blick zeigen sich neue Probleme. Die Knackpunkte im einzelnen:

Essen im Nebenraum, aber nicht im Einraumlokal

Essen ist im Nebenraum erlaubt – aber nicht im Einraumlokal: Das „Einraumlokal“ wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kürzlich definiert: Geraucht werden darf in Einraumlokalen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und keine zubereiteten Speisen anbieten. Dazu gehört auch schon ein Schmalzbrot. Erklärt nun aber ein Speiselokal einen kleinen Nebenraum zur Raucherzone und serviert dort Essen, hat es einen klaren Vorteil: „Das ist ungerecht“, sagt die Juristin Karin Eiden vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG). Kommt das Gesetz wie angekündigt, kann also sofort wieder Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Geschlossene Gesellschaft

Die Klausel Geschlossene Gesellschaft und Familienfeiern: Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) gibt zu bedenken, dass die Klausel der geschlossenen Gesellschaft weiterhin wichtig ist. Diese Klausel war das Schlupfloch für die Raucherclubs – sie soll auch bei einem neuen Gesetz bestehen bleiben, etwa für Firmen- und Familienfeiern. Der Verein befürchtet einen Feiertourismus, wie er schon heute zu beobachten ist: In Niedersachsen gilt die Regel für Geschlossene Gesellschaften nicht, im benachbarten Nordrhein-Westfalen schon. Die Folge: Firmen veranstalten ihre großen Feste lieber im benachbarten Bundesland.

Der Nebenraum einer Disco

16-Jährige dürfen in die Disco – aber nicht in den Nebenraum: Auch in Diskotheken soll das Rauchen wieder erlaubt werden, aber nur in abgetrennten Nebenräumen. Doch wer diesen betreten will, muss über 18 sein. Ergo müssten Diskotheken-Betreiber auch noch einen Türsteher für den Raucherbereich beschäftigen.

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