Neue Prozessrunde bei Das Boot

München - Die letzte Klappe ist noch immer nicht gefallen: Der zwölf Jahre andauernde, zähe Rechtsstreit um eine nachträgliche Vergütung für Jost Vacano, den Chefkameramann des Filmklassikers "Das Boot", muss neu verhandelt werden. "Von einem rechtskräftigen Urteil sind wir jetzt wieder auf Jahre entfernt", sagte Vacano am Donnerstag enttäuscht zur AZ.
Sowohl die Sendeanstalten der ARD als auch der heute 85 Jahre alte Münchner hatten nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart Revision eingelegt. Dabei geht es um eine finanzielle Beteiligung Vacanos an den Ausstrahlungen des weltweit erfolgreichen Films im deutschen Fernsehen.
Jost Vacano sollte eine Nachvergütung von 315.000 Euro bekommen
Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Das Oberlandesgericht in Stuttgart muss noch einmal alles komplett neu berechnen. Die Stuttgarter OLG-Richter hatten Jost Vacano für TV-Ausstrahlungen zwischen 2002 und 2016 eine Nachvergütung von rund 315.000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen.
Jost Vacano hatte für die ein Jahr währenden Dreharbeiten des Kriegsdramas (Regie und Drehbuch: Wolfgang Petersen) Anfang der 1980er Jahre pauschal 204.000 D-Mark (etwa 104.303 Euro) bekommen.
Der Film ging durch die Decke: Er wurde vielfach ausgezeichnet, Vacano bekam als erster Deutscher sogar eine Oscar-Nominierung in der Kategorie Beste Kamera. An den Kinokassen spielte "Das Boot" über 100 Millionen Dollar ein, im Fernsehen wurde der Film mehr als 100 Mal gezeigt.
Im Sommer verhandelt das OLG München weiter
Mit einer Änderung im Urheberrechtsgesetz, die 2002 in Kraft trat, wollte Vacano teilhaben am wirtschaftlichen Erfolg. So will es auch das Gesetz: Denn der neue "Bestseller-Paragraf" sieht eine nachträgliche Beteiligung vor, wenn die Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht. 2008 reichte Jost Vacano mit seinem Anwalt Nikolaus Reber die erste Klage ein.
Aber der Kampf um eine Erfolgsbeteiligung ist teuer, langwierig und "der Gegenwind maximal", so Vacano. Bislang hat er keinen Cent bekommen. Im Gegenteil: Der Rechtsstreit durch die Instanzen kostete ihn nach eigenen Angaben bislang mehr als 100.000 Euro.
Im Sommer wird eine weitere Klage beim BGH verhandelt. Dann geht es um 588.000 Euro, die ihm das OLG München zugesprochen hatte.
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