Neue Begrenzung für Mieterhöhungen

Die Mieten dürfen künftig nicht mehr ganz so stark steigen: Eigentümer dürfen nur noch 15 Prozent mehr verlangen – bisher waren es 20 Prozent
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München - Künftig sollen die Mieten in der Wohnwahnsinns-Stadt München nicht mehr so stark steigen wie bisher. Die Staatsregierung hat eine Verordnung zur Senkung der so genannten „Kappungsgrenze“ für Mieterhöhungen beschlossen. Derzeit dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöht werden. Doch schon ab 15. Mai soll gelten: Erlaubt sind nur noch 15 Prozent.

Die Grundlage dafür hatte das neue Mietrechtsänderungsgesetz geschaffen, das ab Mai in Kraft tritt. Justizministerin Beate Merk erklärte, dieses Gesetz „gibt uns die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage“ abzusenken. In allen bayerischen Ballungsräumen seien die Mieten in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. „Gerade die Landeshauptstadt München ist in besonderer Weise betroffen.“ Bekanntlich ist das Wohnen in keiner deutschen Großstadt teurer als an der Isar.

Die Verordnung für München könne aber natürlich nur ein erster Schritt sein, sagt Merk: „Die gesenkte Kappungsgrenze soll künftig in allen bayerischen Gemeinden mit Wohnungsmangel gelten.“ CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer lobte das Reaktions-Tempo der Staatsregierung: „Schneller geht nicht!“

 

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