Neonazis dürfen marschieren: Ude ruft zur Gegendemo auf

Jetzt also doch: Die ursprünglich von der Stadt verbotene Neonaziversammlung der "Freien Nationalisten München" darf am Samstag stattfinden. Die Stadt kann jetzt allenfalls noch Auflagen erlassen - etwa ein Fahnenverbot.
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Am Samstag dürfen die Neonazis in München eine Versammlung veranstalten
dpa 2 Am Samstag dürfen die Neonazis in München eine Versammlung veranstalten
Münchens Oberbrügermeister Christian Ude
dpa 2 Münchens Oberbrügermeister Christian Ude

MÜNCHEN - Jetzt also doch: Die ursprünglich von der Stadt verbotene Neonaziversammlung der "Freien Nationalisten München" darf am Samstag stattfinden. Die Stadt kann jetzt allenfalls noch Auflagen erlassen - etwa ein Fahnenverbot.

Ein ursprünglich verbotener Aufmarsch von Rechtsextremisten an diesem Samstag in München darf nun doch stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte am Freitag mit, dass das Verbot der Stadt rechtlich nicht zulässig sei. Die Stadt hatte den Aufmarsch der rechtsextremen Gruppierung „Freie Nationalisten München“ durch die Innenstadt unter anderem verboten, weil der Titel „Heldengedenkmarsch 2009“ direkt Bezug auf einen Feiertag der Nationalsozialisten nehme. Die Polizei München rechnet nach eigenen Angaben jetzt mit rund 250 Teilnehmern. 1300 Polizisten sollen eingesetzt werden. Zwei Gegendemonstrationen sind angemeldet.

Der Gerichtshof teilt nach eigenen Angaben zwar die Auffassung der Stadt, dass sich die Veranstaltung an das nationalsozialistische Regime anlehnt. Rechtlich gesehen sei aber nicht davon auszugehen, dass ein Gedenken an gefallene deutsche Soldaten automatisch bedeute, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen des NS-Regimes gebilligt würden. Auch bestehe durch das Gedenken keine direkte Gefahr, dass die Würde der Opfer des Nazi-Terrors gefährdet sein könnte. Das Verbot durch die Stadt sei durch das Bayerische Versammlungsgesetz nicht gedeckt.

Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) rief die Münchner Bürger zum Protest gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen und zur Teilnahme an der Gegendemonstration auf. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sei „enttäuschend und deprimierend“, sagte Ude laut Mitteilung. Die Veranstaltung knüpfe wie schon in den Jahren davor eindeutig an den NS-Kult des Heldengedankens an, um die Handlungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu verherrlichen und auf diese Weise die Opfer zu verhöhnen.

KVR erwägt Auflagen

Das zuständige Kreisverwaltungsreferat bedauerte die Entscheidung ebenfalls. Man habe jetzt keine rechtlichen Mittel mehr, um den Aufmarsch zu verhindern, sondern könne lediglich bestimmte Auflagen wie ein Verbot von Fahnen oder Ähnlichem erlassen, sagte ein Sprecher. Offensichtlich halte der Verwaltungsgerichtshof das neue bayerische Versammlungsgesetz nicht für ausreichend genug, neonazistische Umtriebe wirksam zu bekämpfen, sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle laut Mitteilung. „Umso wichtiger sind die politischen Auseinandersetzungen und letztlich ein Verbot neonazistischer Parteien.“

Sowohl das Bündnis gegen Nazi-Aufmärsche als auch das Antifaschistische Plenum München haben Gegenveranstaltungen am Goethe- und Marienplatz in der Innenstadt angekündigt. Sie erwarten nach eigenen Angaben bis zu 900 Teilnehmer.

dpa

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