Neo-Nazi nach Faustschlag vor Gericht

Der als Neo-Nazi bekannte Münchner Karl-Heinz S. (30) sagt zum Vorwurf der Körperverletzung:  „Es war reine Notwehr“. Und er will einen Freispruch.
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Marken-Zeichen der Neo-Nazis.
AP Marken-Zeichen der Neo-Nazis.

Der als Neo-Nazi bekannte Münchner Karl-Heinz S. (30) hatte erneut einen Auftritt vor dem Münchner Landgericht. Diesmal nicht wegen brauner Hetzparolen gegen Ausländer. Der Vorwurf lautete: Körperverletzung. „Es war reine Notwehr“, meint der Schreiner dazu – und fordert: „Ich will einen Freispruch!

München - Der als Neo-Nazi bekannte Münchner Karl-Heinz S. (30) hatte erneut einen Auftritt vor dem Münchner Landgericht. Diesmal nicht wegen brauner Hetzparolen gegen Ausländer. Der Vorwurf lautete: Körperverletzung. „Es war reine Notwehr“, meint der Schreiner dazu – und fordert: „Ich will einen Freispruch!“

Es geht um einen Vorfall vom 3. August 2008. S. war mit einem Freund in der S-Bahn. Der erhob plötzlich die rechte Hand zum Hitler-Gruß. Daraufhin kam es zwischen einer Gruppe Jugendlicher und Karl-Heinz S. sowie dessen Spezl zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung.

In der Folge bekam Karl-Heinz S. von hinten einen Schlag gegen den Kopf. Karl-Heinz S. fackelte nicht lange und schlug mit der Faust zu. Die Folge: Er bekam eine Anzeige und wurde bereits im April 2010 von einem Münchner Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt

Sein Freund bekam für den Hitler-Gruß eine Geldstrafe von 500 Euro. Karl-Heinz S. sah das Urteil nicht ein und zog jetzt in die zweite Instanz. Das Verfahren läuft noch.

 

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