Nebentätigkeit verschwiegen: Strafe für Medizinprofessor

Nach sechs Jahren Ermittlung konnte das Korruptionsverfahren gegen Walter L. (71), Ex-Chef des Großhaderner Transplantationszentrums, vor einem Münchner Schöffengericht abgeschossen werden: 3600 Strafe muss der emeritierte Professor wegen Vorteilsnahme bezahlen.
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MÜNCHEN - Nach sechs Jahren Ermittlung konnte das Korruptionsverfahren gegen Walter L. (71), Ex-Chef des Großhaderner Transplantationszentrums, vor einem Münchner Schöffengericht abgeschossen werden: 3600 Strafe muss der emeritierte Professor wegen Vorteilsnahme bezahlen.

Viel blieb von der Anklage nicht übrig. In drei Anklagepunkten wurde der berühmte Mediziner freigesprochen. Nur Fall 2, Kooperation des Angeklagten mit der „Privatklinik Dr. S.“, hielt das Schöffengericht für stichhaltig. Doch es hieß: „Man könnte aber auch gegenteiliger Ansicht sein.“

Walter L. hatte für seine Patienten in Großhadern zu wenig Betten. Deshalb betreute er sie weiterhin in der Klinik „Dr. S.“ Er habe dafür zwar eine Genehmigung vom Freistaat für seine Nebentätigkeit erhalten, diese aber angeblich verspätetet bei der Uni eingereicht. Zudem soll er die Höhe seines Jahreshonorars von rund 96000 Euro verschwiegen haben. Verteidiger Hartmut Wächtler kündigte Berufung an. th

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