Nebenklage fordert Verurteilung mutmaßlicher IS-Terroristin

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen habe durch Untätigkeit den Tod des Mädchens zu verantworten, hatte die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer argumentiert. Sie sei unter anderem der Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen schuldig.
Die Bundesanwaltschaft war im Laufe des Prozesses vom Vorwurf des vollendeten auf den des versuchten Mordes durch Unterlassen umgeschwenkt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Das liege daran, dass unklar sei, wann genau das Mädchen nicht mehr zu retten gewesen sei. Im Gegensatz dazu forderte die Nebenklage ein Urteil wegen vollendeten Mordes.
Für den 1. Oktober ist das Plädoyer der Verteidigung geplant. Die Anwälte von Jennifer W. kündigten außerdem eine umfangreiche Stellungnahme ihrer Mandantin im Rahmen des sogenannten letzten Wortes an. Das Urteil wird nach Gerichtsangaben voraussichtlich frühestens am 13. Oktober fallen.
© dpa-infocom, dpa:210924-99-345269/3