Nebenkläger wollen Vernichtung von NSU-Akten untersuchen

Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben umfangreiche Beweisaufnahmen zur Vernichtung von NSU-Akten im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt.
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Die Angeklagte Beate Zschäpe (m.) und ihre Anwälte Anja Sturm (l.) und Wolfgang Heer (r.). (Archivbild)
dpa Die Angeklagte Beate Zschäpe (m.) und ihre Anwälte Anja Sturm (l.) und Wolfgang Heer (r.). (Archivbild)

Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess wollen vor Gericht die Vernichtung von Akten beim Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz klären. In ihrem Beweisantrag warfen die Anwälte der Behörde vor, sie habe unmittelbar nach dem Auffliegen des mutmaßlichen Neonazi-Terrortrios im November 2011 zahlreiche Unterlagen «rechtswidrig» vernichtet und den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaften vorenthalten.

Als Zeugen wollen die Nebenkläger einen Beamten mit dem Decknamen «Lothar Lingen» laden lassen, der die Schredder-Aktion in Auftrag gegeben haben soll. Außerdem forderten sie das Gericht auf, eine «dienstliche Erklärung» von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen einzuholen. Maaßen soll darin mitteilen, welche Unterlagen rekonstruiert wurden und welche dauerhaft verloren seien.

Weitere Meldunen zum NSU-Prozess finden Sie hier

Die Akten sollen zahlreiche V-Leute betreffen, die mit dem abgetauchten NSU-Trio in Kontakt gestanden haben sollen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem «Nationalsozialistischen Untergrund» vor, über Jahre aus dem Verborgenen zehn Morde verübt zu haben, die meisten aus rassistischen Motiven. Die einzige Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe, muss sich dafür als mutmaßliche Mittäterin verantworten.

Als einzigen Zeugen hatte das Gericht für Montag den Sänger einer ehemaligen Neonazi-Band aus Jena geladen. Er war aber wiederum nicht erschienen. Es war seine dritte vergebliche Ladung.

Am Rande wurde bekannt, dass der NSU-Prozess voraussichtlich auch bis ins Jahr 2016 fortgesetzt wird. Die Tageszeitung «Die Welt» berichtet, das Gericht werde «demnächst» neue Sitzungstermine mitteilen, die bis zum Frühsommer 2016 reichten.

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