Nebenkläger im NSU-Prozess: "War der NSU wirklich nur eine isolierte Dreiergruppe?"

München - Wer war der "Nationalsozialistische Untergrund"? Wirklich nur eine abgeschottete Dreiergruppe, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt? So sieht es die Bundesanwaltschaft, die Anklagebehörde im NSU-Prozess. Nie und nimmer, widerspricht die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach, die als erste Nebenklägerin am Mittwoch für die Opfer plädierte. Sie vertritt eine iranisch-stämmige Familie, auf deren Geschäft an der Probsteigasse in Köln zum Jahreswechsel 2000/2001 ein Bombenanschlag verübt wurde. "Ist die Dreierzelle wirklich Ihre Überzeugung?", fragt sie rhetorisch in Richtung der Bundesankläger.
Dann holt sie aus und greift die offizielle Version an. Die Probsteigasse in Köln sei eine kleine Einbahnstraße. Nicht einmal sie als Kölnerin habe sie gekannt. Das Geschäft ihrer Mandanten habe von außen "deutsch" ausgesehen. Da seien noch die Schilder der deutschen Vorbesitzer angebracht gewesen. Kein Außenstehender habe wissen können, dass die Eigentümer ausländischer Herkunft waren. Wie also hätten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ausgerechnet dieses Geschäft auswählen können, wenn sie bewusst Zuwanderer angreifen wollten?
Eine Bombe in der Stollendose
Unstrittig ist: Ein Mann hatte wenige Tage vor Weihnachten eine Stollendose unter einem Vorwand in dem Geschäft deponiert. Darin war eine Bombe eingebaut. Eine Tochter öffnete die Dose, die Bombe explodierte und verletzte das Mädchen lebensgefährlich.
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft sei dieser Mann entweder Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt gewesen. Das bezweifelt Rechtsanwältin Lunnebach. Als der Mann die Dose im Geschäft abgab, da hätten die beiden Terroristen gerade erst zwei andere Verbrechen verübt. Beide hätten aufwendige Planung erfordert: Der Mord an Enver Simsek in Nürnberg und ein Banküberfall in Chemnitz. Wie hätten sie da einen Tatort in Köln ausspähen können? Und zwar eben einen, auf den ein Außenstehender nie gekommen wäre?
Kritik an Ermittlungspannen
Dann kritisiert sie Ermittlungspannen und dass gegen andere Verdächtige erst gar nicht ermittelt worden sei. Sie nennt einen Drahtzieher der Kölner Neonazi-Szene als mutmaßlichen Helfer des NSU. Der Vater der iranischen Familie habe den Mann gesehen, der die Blechdose ins Geschäft brachte. Seine Beschreibung habe auf diesen mutmaßlichen Helfer gepasst. Mundlos und Böhnhardt habe er später sogar ausgeschlossen. Und dann sagt die Anwältin: "Es ist aus unserer Sicht naheliegend, dass der Verfassungsschutz seine schützende Hand über ihn hält". Denn er sei V-Mann gewesen.
Dass die Nebenkläger derartiges immer wieder im Prozess thematisierten habe den beiden "klassischen Parteien" - Anklagebehörde und Verteidigung - nicht gepasst. Dem Bundesanwalt Herber Diemer warf Lunnebach vor, er habe die Nebenkläger als "Fliegengesumme" diffamiert. Mit "Worten und Gesten" habe sich die Anklage gegen Anträge der Nebenkläger gewandt, dann aber in ihrem eigenen Plädoyer Beweise verwendet, die nur dank der Nebenkläger im Prozess landeten.
Anklage vs. Nebenklage
Lunnebachs Version des Anschlags in der Probsteigasse lautet so: Mundlos und Böhnhardt bauten die Sprengfalle in die Blechdose. Beate Zschäpe müsse das hautnah mitbekommen haben, weil das Trio zu dieser Zeit noch sehr beengt wohnte. Vor Ort müsse jemand anders die Opfer ausgespäht und die Dose ins Geschäft gebracht haben. Nur habe die Bundesanwaltschaft das nicht wissen wollen.
Damit prallen die unterschiedlichen Perspektiven zwischen Anklage und Nebenklage jetzt frontal aufeinander. Die gesamte Beweisaufnahme hindurch waren sie schon spürbar. Immer wieder hatten Opfer der NSU-Terroristen im Prozess erklärt, ihr Vertrauen in den Staat sei angeknackst. Lunnebach appellierte am Ende an das Gericht: "Seien Sie unbequem". Das Gericht möge in seiner Urteilsbegründung festschreiben, dass vertuscht worden sei und "dass wegen der Fehler eine Verbrechensserie entstehen konnte".
Ähnlich wird es auch in den folgenden Plädoyers klingen. Als zweiter Nebenkläger kam Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler an die Reihe. Er vertritt die Tochter des Nürnberger Imbisswirts Ismail Yasar, der im Juni 2005 mutmaßlich von Mundlos und Böhnhardt erschossen wurde. Auch er kritisierte die Bemerkung vom "Fliegengesumme", auch er bezweifelt die Theorie vom "isolierten Trio". Das Plädoyer nannte er eine "einmalige Gelegenheit, unsere Sicht darzulegen". Rund 50 Nebenkläger wollen die in den nächsten Wochen nutzen.