Nebenbuhler in die Augen gestochen: Das Urteil im Mordprozess

Er war rasend vor Eifersucht: Lars R. griff seinen Nebenbuhler mit zwei Messern an und stach ihm in die Augen. Ein couragierter Jogger verhinderte mit gezielten Tritten an den Kopf des Täters, dass aus dem versuchten ein vollendeter Mord wurde. Jetzt kam das Urteil im Mordprozess.
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13 Jahre Haft: Lars R. hatte seinen Nebenbuhler in die Augen gestochen.
John Schneider 13 Jahre Haft: Lars R. hatte seinen Nebenbuhler in die Augen gestochen.

MÜNCHEN - Er war rasend vor Eifersucht: Lars R. griff seinen Nebenbuhler mit zwei Messern an und stach ihm in die Augen. Ein couragierter Jogger verhinderte mit gezielten Tritten an den Kopf des Täters, dass aus dem versuchten ein vollendeter Mord wurde. Jetzt kam das Urteil im Mordprozess.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Lars R. (30) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der gebürtige Berliner hatte seinen Nebenbuhler Artur Z. am U-Bahnhof Holzapfelkreuth abgepasst und mit zwei Messern attackiert. Dabei stach er dem Mann in den Bauch und in beide Augen. Sein Opfer entkam nur knapp dem Tode und ist auf Grund der Attacke blind geworden. Lars R. hatte sich im Februar 2008 von seiner Freundin Conny getrennt. Die 22-jährige Kinderpflegerin nahm bald darauf die Beziehung zum späteren Opfer auf. Artur Z. soll sie aber sexuell missbraucht haben. Das erklärte sie jedenfalls ihrem Ex-Liebhaber Lars, als der im Juni wieder Kontakt zu ihr aufnahm, berichtete er im Prozess.

Als der sein Opfer dann am U-Bahnhof abpasste, ging er mit dem Schrei "Du Schwein hast die Conny vergewaltigt!" auf seinen Kontrahenten los. Lars R. hatte erklärt, dass ihn "dämonische Stimmen" zu der Tat gedrängt haben.

jot

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