Naturschützer klagen gegen 3. Startbahn
Streit um die 3. Starbahn am Münchner Flughafen: Mit den betroffenen Kommunen wollen die Naturschützer juristisch gegen das Großprojekt vorgehen
MÜNCHEN Der Beschluss für das Projekt umfasst 2837 Seiten, zirka 1000 davon befassen sich mit dem Naturschutz, eine Seite mit dem Klimawandel. Geprüft wurde, ob der Bedarf für eine dritte Startbahn ausreichend nachgewiesen ist. Nach Ansicht der Behörde ist das der Fall. Jetzt wollen der Bund Naturschutz (BN), die betroffenen Kommunen Bergerln, Freising, Fahrenzhausen und Oberding sowie Privatpersonen Klage einreichen. Die Frist läuft noch bis 4. November. Diese Punkte möchte der BN anfechten:
Klimaschutz: Der Flughafen sei schon jetzt für zehn Prozent der Treibhausgase in Bayern verantwortlich. Der BN hat in einem Urteil zu einem geplanten Kohlekraftwerk in Nordrhein-Westfalen vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen, da solche Großprojekte übergeordnete Klimabelange betreffen. Schutz von Mensch und Natur: Der BN kritisiert, dass die massiven Belastungen durch Umsiedlung, Lärm, Emissionen, Dreck und Luftverwirbelungen, dem Wunsch nach Wachstum untergeordnet werden. Weit über 1000 Hektar sind vom Bau einer dritten Startbahn betroffen. Die Pläne der Regierung, die betroffenen Tier- und Pflanzenarten umzusiedeln, bezeichnet Christine Margraf vom BN als „ökologischen Humbug“. Als Ausgleichsflächen seien zudem bereits bestehende Schutzgebiete angedacht.
Bedarf: Laut BN sind die Reserven, die der Flughafen mit zwei Start- und Landebahnen hat, vergleichbar mit Frankfurt. Inzwischen gehen die Flugbewegungen aber kontinuierlich zurück. Der BN macht auf eine Wachstumserklärung der Lufthansa gegenüber der Münchner Flughafengesellschaft (FMG) aufmerksam. Darin sichert die Lufthansa eine Zunahme der Flugbewegungen in München zu. Dies sei ein bestelltes Wachstum, so der BN.
Maßlose Planungsziele: Angestrebt sind Umsteigezeiten von 30 Minuten und eine geringere Störanfälligkeit für Verspätungen. Ein unnötiger Luxusausbau, findet der BN. Zudem kritisiert er, dass die maximale Belastung für Mensch und Tier nicht betrachtet wurde. Denn mit den geplanten drei Bahnen kann wesentlich mehr Flugbetrieb abgewickelt werden, als man im Verfahren bewertet hat.
„Dieser Planfeststellungsbeschluss erfüllt nicht einmal die minimalsten Erwartungen, die wir an die Prüfung eines solchen Projektes haben“, so das Fazit von Weiger. Trotzdem hätte die FMG gleich mit dem Ausbau loslegen können. Doch sie wartet erst eine gerichtliche Klärung ab. Die Gegner wollen als ersten Schritt gegen den Sofortvollzug klagen. In einem zweiten Schritt möchten sie das gesamte Projekt verhindern.