Narkose geht schief: 20-Jährige behindert

In der Narkose bekam eien 20-Jährige zu wenig Sauerstoff. Seitdem ist sie behindert. Die Krankenkasse hat die Ärzte verklagt. 
von  John Schneider

In der Narkose bekam eien 20-Jährige zu wenig Sauerstoff. Seitdem ist sie behindert. Die Krankenkasse hat die Ärzte verklagt. 

MÜNCHEN Sie war in einem Münchner Krankenhaus an den Mandeln operiert worden. Doch bei der damals 20-jährigen Starnbergerin kam es zu massiven Nachblutungen. Die junge Frau musste noch einmal unters Messer. Bei der Narkose aber lief einiges schief. Die Patientin bekam zu wenig Sauerstoff und ist seitdem körperlich und geistig behindert. Schicksal oder Kunstfehler, diese Frage muss jetzt das Oberlandesgericht (OLG) beantworten.

Es geht um 700 000 Euro: Zwar kann die Starnbergerin mit Unterstützung ein paar Schritte gehen, ansonsten ist sie aber auf den Rollstuhl angewiesen. Die 32-jährige frühere Einzelhandelskauffrau ist berufsunfähig.

Der OLG-Senat hatte den Abschluss eines Vergleichs zwischen der klagenden AOK und den Ärzten angeregt. Bislang ohne Erfolg. „Weil der Vorschlag viel zu niedrig war“, erklärte eine Vertreterin der Kasse im AZ-Gespräch.

Der Fall hat bereits eine bewegte, sechs Jahre andauernde Prozessgeschichte hinter sich. Die AOK war in der ersten und zweiten Instanz mit ihren Forderungen gescheitert. Der Bundesgerichtshof aber hob das OLG-Urteil wieder auf. Man solle doch bitte noch einmal überprüfen, ob nicht doch gegen medizinisches Basis-Wissen verstoßen wurde und mehrere kleine Behandlungsfehler in diesem Fall in der Summe einen groben Behandlungsfehler ergeben könnten.

Die Anästhesistin hatte bei der OP im Jahre 2000 mit der Narkose vielleicht zu früh begonnen. Der Operateur war noch nicht am OP-Tisch. Der Gutachter erklärte gestern, dass das normal sei, zumal sich der Arzt gerade für die OP umzog, also bereits greifbar gewesen sei. Die Ärzte hätten das Richtige versucht. Allerdings sei zu viel Zeit vergangen. Bei Sauerstoff-Unterversorgung zählt jede Minute.

Der Aachener Anästhesieprofesssor zeigte Verständnis für die Kollegen: Bei diesem seltenen Fall gäbe es keine Behandlungs-Standards. Das Gericht will im September sein Urteil verkünden.

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