Nächtlicher Telefonterror: Schwangere (34) verlor ihr Baby

MÜNCHEN - Eine Studentin (32) stand am Donnerstag wegen Stalking vor dem Münchner Amtsgericht. Sie hatte eine schwangere Frau immer wieder mit nächtlichen Telefonanrufen terrorisiert. Die 34-Jährige verlor dadurch ihr Kind. Das Urteil aber ist überraschend.
Blonde, schulterlange Haare, blauer Hosenanzug, Brille, sanfte Stimme - Studentin Lena R. (Name geändert) wirkt beherrscht. Rein außerlich würde man ihr keine Straftat zutrauen. Laut Anklage rief sie in der Nacht vom 19. Juni 2007, zwischen 2 und 2.31 Uhr sechs Mal auf dem Handy von Gabi D. (34, Name geändert) an.
Der Telefonterror wiederholte sich am 25. Juni 2007. Da rief sie zwischen 22 und 22.14 Uhr wieder sechs Mal an. Entweder sagte sie gar nichts oder verstellte ihre Stimme, sagte: "Ich bin es." Bei den ersten Anrufen soll sie die Angeklagte sogar gedroht haben: "Ich bringe euch um!" Die damals schwangere Gabi D. war durch die Anrufe nervlich so am Ende, dass sie in der neunten Schwangerschaftswoche ihr Baby verlor.
Die Polizei konnte über die Verbindungsserver die Täterin ermitteln. Die Studentin, Mutter von zwei Kindern, legte ohne zu zögern ein Geständnis ab: "Es stimmt, dass ich angerufen habe. Ich habe aber nicht meine Stimme verstellt. Morddrohungen habe ich auch nicht geäußert."
Richter entscheidet: Das Verfahren wird gegen 300 Euro eingestellt
Bei der Polizei hatte sie die Tat noch dementiert. Dazu ihr Strafverteidiger Peter Schneider: "Sie hat versucht, sich aus der Sache rauszureden." Der Grund für die Anufe erklärte die Angeklagte so: "Wir waren früher gut befreundet. 2002 waren wir mit Freunden in Australien, reisten mit dem Campingbus durchs Land. Sie hatte von der Reise noch Negative. Die gehören mir. Ich wollte sie zurück." Die Frage stand im Raum, welch kompromittierende Fotos damals in Australien gemacht wurden.
Der Richter war sichtlich irritiert: "Ich rufe niemanden in der Nacht wegen irgendwelcher Negative an." Lena R. sagte, dass sie es tagsüber versucht habe. Aber niemand sei ans Telefon gegangen. Und: "Ich weiß, dass sie immer spät in Bett geht. Deshalb habe ich angerufen." Die Negative habe sie heute noch nicht zurück. Kontakt zu Gabi D. habe sie auch nicht mehr.
Der Richter meinte, dass kein wirkliches Stalking (Nachstellung) vorliege. Er schlug deshalb vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro einzustellen. Die Prozessbeteiligten nahmen den Vorschlag an.
th