Nackter Stalker (52) terrorisierte Nachbarn

Auf dem Balkon und im Treppenhaus: Ein Tankstellenmitarbeiter hat sich regelmäßig vor seinen Nachbarn entblößt und onaniert. Der Mann war schon vor knapp 20 Jahren einmal in der Psychiatrie.
von  Sophie Anfang
Der Angeklagte Ernst O. (r.) mit seinem Verteidiger Ismail Cetin.
Der Angeklagte Ernst O. (r.) mit seinem Verteidiger Ismail Cetin. © anf

München - Er sitzt ruhig da, dieser wuchtige Mann mit d’Artagnan-Schnurrbart und schon leicht ergrauten Haaren. Wenn er spricht, dann leise und leicht vernuschelt. Vor dem Landgericht wirkt Ernst O. gestern nicht so, als würde er gerne die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. In seiner Wohnung in der Ludwigsvorstadt schien das anders gewesen zu sein: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, sich mehrfach vor seinen Nachbarn exhibitioniert zu haben.

In fünf Fällen wird dem Tankstellenangestellten vorgeworfen, sich entkleidet und so andere Hausbewohner geschockt und verängstigt zu haben. Sein großzügiger Balkon soll O. dabei zweimal als Bühne für seine Taten gedient haben. Dort manipulierte er unbekleidet sein Glied. O. hatte den Balkon zwar mit einem Tuch verhängt, allerdings nicht auf einer Höhe, die seinen Unterleib, sondern lediglich sein Gesicht verdeckten. Seine Nachbarn, die den Balkon gut einsehen können, bekamen so mehr zu sehen, als ihnen lieb war.

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Drei weitere Male suchte der Tankstellenmitarbeiter sich sein unfreiwilliges Publikum auch im von allen Parteien gut einsehbaren Treppenhaus. Die Anklage wirft ihm vor, mehrmals bei Nachbarn geklingelt zu haben. Einmal sogar um sechs Uhr früh.

Als die lange Anklageschrift verlesen wird, rührt sich O. kaum. Sein Blick ist starr auf die Tischplatte vor sich gerichtet, nur manchmal sieht er kurz auf oder macht sich Notizen, die er seinem Anwalt Ismail Cetin hinter ihm reicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass der gebürtige Frankfurter mit dem Gesetz in Konflikt gerät. 1997 war er bereits wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren verurteilt worden. Er kam in ein psychiatrisches Krankenhaus.

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Aus dieser Zeit stammt auch die Bewährungsauflage, keinen Alkohol zu trinken, gegen die O. verstoßen haben soll – ein weiterer Gegenstand der Verhandlung. Außerdem soll er gestohlen haben: eine Micky-Mouse-Figur aus einem Videoladen.

„Ein Missverständnis“, sagt Anwalt Cetin. Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer habe sein Mandant geglaubt, die Figur einfach mitnehmen zu dürfen.

Zu den Exhibitionismusvorwürfen äußerte sich O. am ersten Verhandlungstag jedoch nicht. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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