Nackt im Pool: Freier im Bordell fotografiert
Der Betreiber (56) eines Bordells lässt Gäste von der Bardame knipsen – für den Fall, dass es Probleme beim Zahlen gibt. Drei Frauen zeigen ihn an.
München - Bei seiner Buchführung ist der ehemalige Bordellbetreiber Manfred H. wohl zu weit gegangen. Er ließ die Freier und die Prostituierte nackt fotografieren und heftete die Fotos an die Abrechnungen. Jetzt standen der 56-Jährige und Barfrau Daniela H. (48) vor dem Münchner Amtsgericht. Der Vorwurf: Verletzung des persönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen.
Anzeige hatten drei ehemalige Liebesdamen von Manfred H. erstattet – vor Gericht treten sie als Zeuginnen auf. Die blonde Monique (33) sagt: „Die Fotos wurden gemacht, falls sich der Gast über die zu hohe Rechnung und nicht erbrachte Leistungen beschweren sollte.“ Sie sei in der Nacht zum 14. Dezember 2012 nackt mit einem Freier im Bett gesessen: „Da kam plötzlich die Daniela rein und fotografierte.“ Der Bordellbetreiber soll Daniela H. den Fotoauftrag erteilt haben.
Auf Frage des Gerichts, ob sie mit dem Fotos einverstanden gewesen sei, antwortet sie: „Nein. Ich habe auch nur zwei Monate dort gearbeitet.“
Auch Kollegin Sarah (25) soll gegen ihren Willen von der Bardame abgeschossen worden sein. Sie saß mit einem Mann am 3. November 2011 gegen 3.30 Uhr im Whirlpool. Plötzlich sei Nicole (30) zu ihnen gestoßen. Sarah: „Dann kam Daniela rein und blitzte aus zwei Meter Entfernung drei Mal. Ich wollte das nicht. Ich war auch nur zwei Tage dort.“ Sie vermutet vor Gericht, dass dem Gast damals zwei Damen berechnet wurden: „Als Beweis hätte man dann das Foto.“
Nicole bestätigt auch die Paparazzi-Methoden im Bordell: „Ich schaffe jetzt seit elf Jahren an. So etwas haben ich noch nie erlebt.“
Sarah und Nicole sollen jetzt in einem Nachtclub ganz in der Nähe ihrer alten Wirkungsstätte tätig sein. Deshalb vermutet der Anwalt von Manfred H., Richard Beyer, dass Absicht dahinter steckt: „Man will die Konkurrenz platt machen. Jeder hat gewusst, dass fotografiert wird. Jeder ist damit einverstanden gewesen.“ Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten, der arbeitslos ist. Für Daniela H. wird auch ein Freispruch gefordert.
Amtsrichter Josef Bonkamp hat keinen Zweifel, dass es „so gewesen ist“ – und urteilt: Manfred H. muss 3600 Euro (90 Tagessätze) Strafe zahlen. Daniela H. 3150 Euro (90 Tagessätze).
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