Nachbarin öffentlich beleidigt: 10 000 Euro Strafe
Gerichts-Urteil: 10000 Euro Strafe, wenn sie weiterhin jemand beschimpfen sollte
München - Ein Nachbarschaftsstreit endete jetzt vor dem Münchner Amtsgericht: Irene B. (40) muss 10 000 Euro Strafe zahlen oder ersatzweise sechs Monate ins Gefängnis, wenn sie weiterhin öffentlich und schriftlich ihre Nachbarin Dorle Z. (48, Namen geändert) beleidigt.
Die beiden Nachbarinnen sind Wohnungseigentümer in dem Münchner Mehrfamilienhaus. Hausfrau Irene B. sah sich durch Nachbarin Dorle Z. ständigen Lärm ausgesetzt. Mehrere Beschwerden gingen über die Hausverwaltung bei der Miteigentümerin Dorle Z. ein.
Da sie anscheinend die Ermahnungen ignoriert hat und Irene B. sich weiterhin durch Lärm im Treppenhaus belästigt fühlte, eskalierte der Streit dann im November 2011.
Irene B. verfasste ein Schreiben mit dem Satz: „Ihr unverschämtes, egoistisches Herumschlagen in den frühen Morgenstunden“ werde sie nicht länger dulden. Weiter heißt es: „Der Hausfrieden ist durch ihre sechsmonatigen Renovierungsarbeiten bis aufs äußerste beeinträchtigt.“ Das Schriftstück klebte sie in den Hausflur. Zunächst verlangte Dorle Z., dass keine weiteren Schmäh-Schreiben mehr ausgehängt werden.
Irene B. konterte: „Ich habe nur die Wahrheit gesagt. Das ist doch nicht beleidigend.“ Darauf klagte Dorle Z. vor dem Münchner Amtsgericht auf Unterlassung. Es kam zum Prozess und die zuständige Richterin gab der Beschimpften Recht. Irene B. habe keinen „Anspruch darauf“, Schreiben mit „beleidigendem Inhalt“ gegen Dorle Z. zu veröffentlichen. Auch wenn die Vorwürfe stimmen sollten. Sie müsse andere rechtliche „Wege beschreiten“, wenn sie ihre Rechte durchsetzen möchte. Zum Beispiel ihm Rahmen einer Klage wegen Lärmbelästigung.
Das Urteil ist rechtskräftig (AZ 481 C 2112/12). th
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