Nach welchen Kriterien die Stadt die Wirte-Bewerbungen bepunktet

Die Kriterien für die Oktoberfest-Bewertungen wurden vom Stadtrat erstmals 1980 beschlossen und nachfolgend mehrmals angepasst. Das sind sie:
von  Laura Kaufmann
Früh übt sich – Natürlich noch ohne Bier. Der kleine Junge hat Spaß und eine perfekte Übersicht.
Früh übt sich – Natürlich noch ohne Bier. Der kleine Junge hat Spaß und eine perfekte Übersicht. © dpa

Nach 13 Kriterien werden die Bewerbungen beurteilt:

1. Vertragserfüllung (gegenüber der Stadt)

2. Volksfesterfahrung

3. Sachkenntnis (Dauer der Tätigkeit und Spezialkenntnisse)

4. Durchführung (Engagement, Abwicklung, Anwesenheit, Zuverlässigkeit als Betreiber)

5. Stammbeschicker (je mehr Zulassung zur Wiesn desto mehr Punkte)

6. Ausstattung (Optik, äußere Erscheinung)

7. Technischer Standard (Alter, Steuerung, technischer Standard, Sonderausstattung)

8. Anziehungskraft (auf Besucher)

9. Tradition (historisch mit der Wiesn verbundene Geschäfte)

10. Platzbedarf (je kleiner desto mehr Punkte)

11. Ortsansässigkeit

12. Alleineigentum

13. Ökologie

Zusätzlich wird bei Antragstellung das Einverständnis mit der Einholung einer steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abgefragt.

„Die Bewerbungen, die eingereicht werden, sind ganz unterschiedlich“, sagt Wolfgang Nickl vom Referat für Arbeit und Wirtschaft. „Manche sind gebundene Farbdrucke mit 50 bis 100 Seiten, mit Animationen und alles bis ins Detail ausgemalt, andere sind nur eine oder zehn Seiten lang.“

 Darunter fallen aber auch die Bewerbungen der übrigen Wiesnbeschicker, vom Mandlstand bis zur Schießbude.

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