Nach Vergewaltigung auf Friedhof: 6,5 Jahre Haft

Laut Anklage ist er auf einem Friedhof in Herrsching über eine Schülerin (14) hergefallen. Jetzt ist der 62-Jährige zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden.
dpa / az |
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Der Angeklagte steht am 11.03.2014 in München im Sitzungssaal und verdeckt seinen Kopf mit einem Briefumschlag. Der Mann muß sich wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen auf dem Friedhof von Herrsching verantworten.
dpa Der Angeklagte steht am 11.03.2014 in München im Sitzungssaal und verdeckt seinen Kopf mit einem Briefumschlag. Der Mann muß sich wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen auf dem Friedhof von Herrsching verantworten.

München – Wegen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens auf einem Friedhof ist ein 62-jähriger Mann vom Münchner Landgericht zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte hatte das Verbrechen bestritten; die Schülerin habe ihn auf Betreiben ihrer Familie zu Unrecht beschuldigt. Nach der Beweisaufnahme hielt die Strafkammer diese Behauptung aber für widerlegt: An der Schuld des Angeklagten bestehe kein Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag.

Laut Urteil hatte der Angeklagte, der als Beruf Schriftsteller und Künstler angab, die Schülerin im Sommer 2010 am Bahnhof Herrsching kennengelernt. Als er sie drei Wochen später auf dem Friedhof wieder traf, fiel er über die 14-Jährige her und vergewaltigt sie. Anschließend habe er das Mädchen zum Schweigen aufgefordert und gedroht, er wisse, wo sie wohne.

Die eingeschüchterte Schülerin sprach von der Tat erst, als sie in einem Rechtsstreit zwischen dem Angeklagten und ihrem Onkel als Zeugin geladen war. Ihre Aussage sei glaubwürdig, urteilte jetzt das Gericht. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

 

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