Nach Unfall im Heim in München: Frau (82) verliert ein Bein

Die Töchter verklagen das Pflegeheim auf 50.000 Euro Schmerzensgeld – und hoffen auf Aufklärung.
John Schneider |
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Vor der Not-OP: Angela F. mit ihrer Mutter Renate.
Privat Vor der Not-OP: Angela F. mit ihrer Mutter Renate.

München - Renate F. (82) hat ihren Lebenswillen verloren. Der Rentnerin musste im März vergangen Jahres nach einem Rollstuhlunfall im Heim in einer Not-OP ihr linkes Bein amputiert werden. Seitdem ist sie ein hundertprozentiger Pflegefall. Das hat auch psychische Konsequenzen, sagen ihre beiden Töchter Angela F. und Claudia R. (beide 54).

Die Schwestern sehen das Pflegeheim in der Pflicht, haben die Münchenstift GmbH verklagt. Sie fordern im Namen ihrer Mutter ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro und die Übernahme der Pflegekosten.

Was ist passiert?

Im Oktober 2016 stürzte die an Osteoporose erkrankte Frau und wurde deswegen Anfang 2017 zur Pflege in das Heim des Münchenstift gebracht. Dort kam es am 20. Februar zu dem Zwischenfall. Die Schwestern glauben, dass die Pflegerin die Mutter damals viel zu schnell zum Abendessen geschoben habe. Dadurch sei es zu dem Unfall gekommen.

Renate F. brach sich ein Bein. Ohne dass die Pflegerin das bemerkte. Dabei soll die 80-Jährige aufgeschrieen haben, erklären die Töchter.

Es vergingen zwei Tage bis im Heim erkannt wurde, dass die Frau eine schwere Verletzung erlitten hatte. Renate F. kam ins Krankenhaus. Doch das Bein war nicht mehr zu retten. Am 13. März wurde es in einer Not-OP amputiert. Für den Richter Stefan Wolf eine wichtige Frage: Ist diese Verzögerung von zwei Tagen ursächlich für die spätere Amputation des Beines? Eine Frage, die nur ein (teures und langwieriges) Gutachten klären kann. Wolf schlägt daher einen Vergleich vor. Doch die Vorstellungen liegen allzu weit auseinander.

Unfall aufgrund von Personallücken

Das hat auch damit zu tun, dass den Klägerinnen etwas noch wichtiger ist als die Geldforderungen: Sie wollen wissen, was an diesem 20. Februar und danach passierte. So stellen sie sich eine zweite Frage: Warum setzte die Pflegerin nicht die Fußstützen des Rollstuhls ein, die den Beinbruch wohl verhindert hätten? Das Pflegepersonal sei von ihnen doch informiert worden, dass die Stützen beim Transport ihrer Mutter wichtig sind.

Dass das so gesagt worden ist, wird vom Münchenstift bestritten. Außerdem habe Renate F. selber gesagt, dass sie keine Fußstützen wolle. Die Selbstbestimmung ist aber ein hohes Gut.

Als Verstärkung haben sich die Klägerinnen den Pflege-Experten Claus Fussek mitgebracht. Der erklärt in den Verhandlungspausen eindringlich, dass den Pflegern kaum ein Vorwurf zu machen sei. Bei den großen Personallücken in den Heimen, seien Unfälle dieser Art programmiert.

Die Töchter haben inzwischen die Pflegerin wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. "Meine Mutter ist bereits vernommen worden", berichtet Angela F. Der Prozess wird am 25. Juli fortgesetzt.

Lesen Sie auch: Demenz-Drama! Pflegeheim ließ Patientin nicht gehen

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