Nach Treppensturz: Pflegeheim verklagt

Ein 79-Jähriger stürzte auf einer Treppe im Pflegeheim und brach sich eine Rippe. Er wollte Schmerzensgeld. Aber das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger hätte die Treppe eben nicht benutzen sollen.
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Laut der Richterin gibt es keine Rechtsnorm die festlegt, dass ein Handlauf das Ende einer Treppe signalisieren muss (Symbolbild).
dpa Laut der Richterin gibt es keine Rechtsnorm die festlegt, dass ein Handlauf das Ende einer Treppe signalisieren muss (Symbolbild).

Ein 79-Jähriger stürzte auf einer Treppe im Pflegeheim und brach sich eine Rippe. Er wollte Schmerzensgeld. Aber das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger hätte die Treppe eben nicht benutzen sollen.

MÜNCHEN Er wollte 4900 Euro Schmerzensgeld und scheiterte. Ein 79-jähriger Münchner hatte ein Pflegeheim verklagt, weil er auf deren Kellertreppe gestürzt war und sich dabei einen Rippenbruch zugezogen hatte. Das Gericht wies die Klage zurück, weil das Heim seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe. Klartext: Jeder muss selber darauf achten, dass er heil eine Treppe runterkommt.

Der 79-Jährige, der in das Heim gerufen worden war, weil sich seine Ehefrau mit dem Heimleiter gestritten hatte, argumentierte unter anderem damit, dass der Handlauf zu kurz gewesen sei und die Treppe zudem sehr schlecht beleuchtet war. Dies habe er einer Krankenschwester, die ihn auf dem Weg in den Keller des Heimes begleitete, auch gesagt. Allerdings ohne Erfolg.

Auch dies verfing nicht bei der Amtsrichterin. Es gebe keine Rechtsnorm die festlege, dass ein Handlauf das Ende einer Treppe signalisieren müsse und wenn er geglaubt habe, dass die schlecht beleuchtete Treppe zu gefährlich gewesen sei, hätte der Kläger sie eben nicht benutzen sollen. Dem Heim sei dies jedenfalls nicht anzulasten.

jot

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