Nach tödlichem Unfall auf dem Gardasee: Münchner Bootsfahrer zahlen Angehörigen Entschädigung

Die Beschuldigten aus München sollen sich mit den Angehörigen der verstorbenen Opfer auf eine Entschädigungszahlung geeinigt haben. Zuletzt war von einer Forderung in Höhe von neun Millionen Euro die Rede.
AZ/dpa |
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Italienische Forensiker begutachten den Schaden an einem Boot. (Archivbild)
Italienische Forensiker begutachten den Schaden an einem Boot. (Archivbild) © Gabriele Strada/AP/dpa/Archiv

München - Rund viereinhalb Monate nach dem tödlichen Motorboot-Unfall vom Gardasee haben sich Hinterbliebene der zwei Opfer mit den beiden mutmaßlichen deutschen Bootslenkern nach Anwaltsangaben auf eine Entschädigungszahlung geeinigt.

Das sagte Raimondo Dal Dosso, der Anwalt eines der im Juni getöteten Italiener, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. "Wir haben eine gute Übereinkunft erzielt", berichtete der Jurist, ohne eine Summe zu nennen. Diese werde wohl erst zum Prozessauftakt am Mittwoch (9.00 Uhr) in Brescia bekannt werden. Zuletzt war in italienischen Medien von einer Forderung von neun Millionen Euro die Rede gewesen.

Münchner Motorbootfahrer bemerkten Unfall angeblich nicht

Die zwei Münchner hatten den Ermittlungen zufolge in der Nacht von 19. auf 20. Juni mit ihrem Motorboot auf dem Gardasee den kleinen Kahn des italienischen Paares gerammt. Der 37 Jahre alte Mann starb auf der Stelle, seine 25 Jahre alte Begleiterin wurde vom Boot geschleudert und ertrank. Auf Überwachungsvideos ist zu sehen, wie das Boot mit hoher Geschwindigkeit regelrecht über das Holzboot springt. Die Deutschen gaben an, den Unfall nicht bemerkt zu haben.

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Der 52 Jahre alte Münchner, der am Steuer des Sportbootes gewesen sein soll, stellte sich Anfang Juli den Behörden in Italien und kam in Haft. Inzwischen ist er im Hausarrest. Er solle bei der ersten Anhörung am Mittwoch, die vor allem organisatorische Fragen behandelt und noch ohne Aussagen oder Zeugenbefragungen geplant ist, im Gerichtssaal anwesend sein, sagten seine Anwälte auf dpa-Anfrage. Der zweite Angeklagten wird unterdessen nicht in Italien erwartet.

Durch die Entschädigungszahlungen würden die Familien der zwei Opfer nicht mehr als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, sagte Anwalt Dal Dosso. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Auf Antrag der Anklage steigt der Prozess sofort in die Hauptverhandlung ein. Das lässt darauf deuten, dass die Beweislage klar ist. Ein Urteil könnte schnell fallen.

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10 Kommentare
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  • Sarkast am 08.11.2021 20:59 Uhr / Bewertung:

    Wir sollten nicht vergessen, daß man auch mit
    dem Tod von nahestehenden Menschen viel Geld verdienen kann.
    Eigentlich sollte der Tod kostenlos sein.
    Aber der Eintritt ins Jenseits ist mittlerweile teurer als das Leben...

  • katzenfliege am 08.11.2021 19:35 Uhr / Bewertung:

    Scheinbar hatten die beiden Opfer der Meinung ihrer Angehörigen nach einen Preis, der tatsächlich in Euros abzubilden ist. Mich ekelt das an.

  • Dr. Right am 08.11.2021 21:36 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von katzenfliege

    Geld für Unbezahlbares bleibt ein schlechter Tausch. Aber was soll denn die Alternative sein?

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