Nach Sturz im Bus: Fahrgast will Schmerzensgeld

Weil der 58er-Bus abrupt abbremst, stürzt eine Logistikerin und verletzt sich schwer an der Schulter. Von den SWM will sie 3500 Euro Schmerzensgeld.
Sophie Anfang |
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München - Wenn Sabine R. (Name geändert) ihren linken Arm heben will, dann ist nach wenigen Zentimetern Schluss. Seit die Logistikerin 2014 im 58er-Bus gestürzt ist, kann sie nicht einmal mehr auf einer Computertastatur tippen, sie ist arbeitsunfähig. Deshalb hat R. die Stadtwerke auf Schmerzensgeld verklagt. Vor dem Landgericht könnte sie recht bekommen – obwohl es für ihren Sturz keine Zeugen gibt.

Laut R. lief der Unfall so ab: Kurz nach sieben Uhr war sie im März vergangenen Jahres mit dem Bus auf dem Weg zur Arbeit. In der Paul-Heyse-Unterführung stand sie auf, weil sie bei der nächsten Haltestelle raus musste. Der Bus stand da hinter ein paar anderen Autos an einer roten Ampel. R. hielt sich mit beiden Händen an der linken und rechten Haltestange vor der hinteren Ausgangstür fest.

Als die Ampel auf Grün sprang, fuhr der Bus an und beschleunigte, bog in die nächste Straße ein – und bremste abrupt ab. R. rutschte erst mit der rechten Hand ab, wurde schräg links nach hinten geschleudert und stürzte. Dabei riss ein Muskel in ihrer Schulter. Trotz Operation ist R. heute noch arbeitsunfähig.

3500 Euro hat R.s Anwältin Antje Sägebarth den Stadtwerken (SWM) angeboten, wenn sie sich auf einen Vergleich einlassen. Der SWM-Vertreter Jürgen Völtz will sich darauf nicht einlassen. Beim Busfahren tragen Fahrgäste eine Eigenverantwortung: „Ich meine, dass die Klägerin beweisen muss, dass sie sich nicht selbst schützen konnte.“ Den Sturz bezweifele er nicht – wohl aber, dass sich R. richtig festgehalten hat.

Der Busfahrer ist bei der Verhandlung nicht da. Laut SWM konnte man ihn nicht ausfindig machen. Er war damals bei einem Subunternehmen beschäftigt, inzwischen arbeitet er jedoch nicht mehr dort. Andere Augenzeugen gibt es nicht. Laut R. ist noch jemand anderes gestürzt, wer das war, weiß niemand.

Die Vorsitzende Richterin deutet jedoch an, dass es trotzdem für eine Verurteilung der SWM reichen könnte. Sie hält R. für glaubwürdig. Jedoch müsse sie darüber noch einmal nachdenken. Das Urteil fällt am 8. Dezember.

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