Nach Sturz am Odeonsplatz: 83-Jährige fordert 12.000 Euro
München - Irmgard G. wollte sich einen schönen Tag an der Münchner Freiheit machen. Auf dem Weg dorthin lief die damals 81-jährige Münchnerin die Residenzstraße entlang in Richtung des U-Bahn-Eingangs am Odeonsplatz. Doch an der Stelle war damals eine Baustelle eingerichtet worden, der Gehweg gesperrt.
Fußgänger mussten an der Stelle über die Straße ausweichen. Kurz vor dem U-Bahn-Eingang befand sich am Bordstein eine Art geteerte Rampe. Diese war aber an diesem 30. August 2017 nicht gesondert markiert. "Ich musste an einer großen Pfütze vorbeikommen", erinnert sich die Klägerin. Das misslang. Die heute 83-Jährige stürzte und verletzte sich schwer. Wegen der Rampe, meint die Klägerin. Die Stolperstelle habe man nicht sehen können, sagt sie.
Irmgard G. zog sich einen Bruch des rechten Oberarmkopfes, eine kleine Platzwunde am Kinn sowie ein Schädel-Hirn-Trauma zu. "Ich habe immer noch Schmerzen," sagt sie. Die Bewegungsfähigkeit des Armes sei auch noch eingeschränkt. Sie fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 12.000 Euro.
Ein ähnlicher Fall endet mit einem Vergleich
Über dieselbe Unfallstelle hatte das Landgericht bereits im Februar in einem anderen Verfahren verhandelt. Damals endete der Prozess mit einem Vergleich. Die Klägerin gab sich mit 1.500 Euro zufrieden.
Nur 1.500 Euro? Das kommt für Irmgard G. nicht in Frage. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl erklärt ihr zwar, dass ihr wohl eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall zukommt. Aber die 83-Jährige schüttelt energisch den Kopf. Einen solchen Vergleich will sie nicht schließen. Ihre Entscheidung will die Kammer am 22. Januar des kommenden Jahres bekannt machen.
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