Nach Streit in der Disco: 27-Jähriger sticht zu

Nach einem Streit in einer Disko in der Kultfabrik, ging Bujar H. auf seinen Gegenüber mit dem Messer los. Weil er von hinten angriff, ist der 27-Jährige wegen versuchtem Mord angeklagt.
von  John Schneider
Auf der Anklagebank. Bujar H. stach vor dem Q-Club zu.
Auf der Anklagebank. Bujar H. stach vor dem Q-Club zu. © jot

München - Töten wollte er nicht, dass er zugestochen hat, gibt Bujar H. aber zu. Nach einem Streit hatte der Hilfsarbeiter sein Messer gezückt: „Ich wollte nur schneiden, nicht stechen.“ Da er sich dabei aber von hinten näherte und nur durch Zufall die Niere seines Opfers verfehlte, ist der 27-Jährige wegen versuchtem Mord angeklagt worden.

Dem Stich war am 25. Mai 2013 eine Auseinandersetzung in der Disco Q-Club in der Kultfabrik vorausgegangen. Seine Begleiterin hatte ihm erzählt, dass sie von dem späteren Opfer Luan P. (24, Name geändert) angesprochen wurde. „Ich hasse dich“, habe ihr dieser zugeraunt.

„Ich habe erst gedacht, die scherzen,“ erzählte Bujar H. vor Gericht. Als er dann auf die Toilette ging, habe jemand hinter ihm angefangen zu schimpfen. „Ich meine dich“, habe der 24-Jährige dann zu ihm gesagt und ihn am Arm gepackt.

Eine Reinigungskraft, die die Rangelei beobachtet hatte, rief die Sicherheitsleute. Die brachten Luan P. vor die Tür. Auch Bujar H. musste rausgehen. Vor der Tür nahm er sein Messer und verbarg es unter der Jacke. Von hinten stach er dann mit der acht Zentimeter langen Klinge in die Nierengegend. Ein glücklicher Zufall verhinderte laut Anklage, dass ein inneres Organ getroffen wurde.

Zum Messer habe er gegriffen, weil er sich seinem Opfer körperlich unterlegen fühlte: „Ich hatte keine Chance gegen ihn.“ Warum er denn nicht einfach weggegangen sei, wollte der Vorsitzende Richter Michael Höhne wissen. „Ich war durcheinander.“

Der Asylbewerber schilderte seine traumatisierende Kindheit und Jugend während des Kosovo-Krieges. Er leide seither unter Angstzuständen, ausgelöst durch Streit oder wenn er Blut sehe. Er lebt seit Anfang 2010 in Deutschland, hat hier eine Freundin und ein gemeinsames Kind. Aber er trinke zu viel, sagt Bujar H. und sei zudem spielsüchtig. Seine Freundin sei mit seinem Alkoholkonsum zwar nicht einverstanden gewesen, „aber sie konnte nichts tun“. In der Haft hat sich der Angeklagte an die Suchthilfe gewandt und inzwischen zehn Beratungsstunden absolviert.

Der Prozess wird heute fortgesetzt.

 

 

 

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