Nach Skiunfall: Arzt (71) will 10.000 Euro Schmerzensgeld

Der Mediziner war auf der Piste mit einer Schülerin kollidiert und hatte sich verletzt. Nun findet in München der Prozess statt.
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Ein Arzt klagt nach einem Skiunfall auf Schmerzensgeld. (Symbolbild)
David-Wolfgang Ebener/dpa Ein Arzt klagt nach einem Skiunfall auf Schmerzensgeld. (Symbolbild)

München - Das Sudelfeld, beliebtes Skigebiet der Münchner, war am 14. Februar 2018 Schauplatz eines Unfalls, bei dem ein Skifahrer schwer verletzt wurde. Der pensionierte Arzt vom Niederrhein war auf der Piste mit einer damals 15-jährigen Schülerin kollidiert. Der Mann erlitt dabei Rippenbrüche, die ihm bis heute zu schaffen machen. Er verlangt nun Schmerzensgeld.

Beim Liegen kämen die Schmerzen

Zwei Rippen seien nicht richtig zusammengewachsen, erklärt der Mediziner am Donnerstag vor Gericht sein Leiden. Bei Beanspruchung des Brustkorbes schmerze das. Fahrradfahren und Krafttraining sei möglich, aber gerade beim Liegen kämen die Schmerzen. Dann zählt er eine beeindruckende Reihe von Schmerzmitteln auf, die er dagegen einnimmt oder eingenommen hat.

An den Moment des Zusammenpralls erinnert er sich noch gut. "Ich bin durch die Luft gewirbelt worden und auf dem Torso gelandet." Obwohl er keinen Helm aufhatte, blieb sein Kopf unverletzt, berichtet der Kläger.

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Er wirft der Schülerin vor, ihn auf der roten Piste übersehen zu haben. Er macht ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro geltend und will außerdem materielle Schäden ersetzt bekommen.

Zeugen gab es zum Bedauern von Richterin Andrea Kürten keine, geschweige denn eine Videoaufnahme des Geschehens. Ein Sachverständiger hat unter anderem anhand von GPS-Daten und eines Lokaltermins am Sudelfeld versucht, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Urteil soll am 20. Mai verkündet werden

Auf Grundlage dieses Gutachtens scheint es der Richterin am wahrscheinlichsten, dass das Mädchen den hinter ihr fahrenden Kläger gar nicht gesehen hat. Trotzdem kann auch die Schülerin eine Mitschuld treffen, macht die Richterin klar und regt einen Vergleich an - der aber nicht zustande kommt.

Ihre Entscheidung will die Richterin nun am 20. Mai verkünden.

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3 Kommentare
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  • tutwaszursache am 30.04.2021 10:14 Uhr / Bewertung:

    "Auf Grundlage dieses Gutachtens scheint es der Richterin am wahrscheinlichsten, dass das Mädchen den hinter ihr fahrenden Kläger gar nicht gesehen hat."

    Verstehe ich nicht, wenn der Herr hinter dem Mädchen gefahren ist, wie hat sie Ihn denn dann umfahren können? Ist es nicht eher so, dass er als von hinten kommender Fahrer darauf zu achten hat, was die vor ihm so anstellen und einen ausreichenden Abstand beim Vorbeifahren einhalten muss?

  • Mr.089 am 29.04.2021 21:44 Uhr / Bewertung:

    Den Arzt bitte mal zum Psychotherapeuten schicken. Selten so einen Schwachsinn gelesen.

  • Dr. Schönfärber am 30.04.2021 10:37 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Mr.089

    Ärzte haben immer recht )))

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