Nach Salut: Beamter hört schwer

Ein Dienstunfall beim Oktoberfest? Ein Ministerialrat verklagt das Landesamt für Finanzen wegen seiner Hörprobleme.
John Schneider |
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Gehen ganz schön auf die Ohren: Salutschüsse.
dpa Gehen ganz schön auf die Ohren: Salutschüsse.

MÜNCHEN - Zünftig, bayerisch, authentisch sollte es werden, das Oktoberfest der Bayerischen Landesvertretung in Berlin. Dafür engagierte die Staatskanzlei die Gebirgsschützen für einen lautstarken bajuwarischen Salut. Doch die Schüsse gingen womöglich nach hinten los. Ministerialrat Karl T. (Name geändert) stand offenbar zu dicht bei den Schützen – und macht nun einen Dienstunfall geltend. Das Landesamt für Finanzen sieht aber keinen Zusammenhang zwischen Böller und Schwerhörigkeit. Dagegen klagt der hohe Beamte nun vor dem Verwaltungsgericht.
Am 9. September 2009 ist Karl T. als Vertreter der Staatskanzlei nach Berlin gereist. Vor dem Roten Rathaus hat Promi-Wirt Sepp Krätz ein Hippodrom-Zelt aufgestellt. Zur Eröffnung ist Ministerpräsident Horst Seehofer an die Spree gekommen.

Karl T. soll für die Fotos sorgen. Er nimmt seinen Job ernst und ist wohl auch durch die Geräuschkulisse am Alexanderplatz abgelenkt. Jedenfalls merkt der Fotograf der Staatskanzlei nicht, dass die Bollerschützen der Gebirgsjäger hinter ihm Aufstellung nehmen. Von den Salutschüssen wird er überrascht.
Sofort klagt er über ein taubes Gefühl und Druck im rechten Ohr. Doch erst fünf Tage danach wird sein Hörvermögen getestet. Zwei Wochen darauf zum zweiten Mal. Erst bei dieser zweiten Untersuchung werden gravierende Probleme im gesamten Frequenzbereich des Ohres diagnostiziert.
Das passe nicht zum Knalltrauma, sagt der Gutachter.

Beim Knalltrauma seien nur bestimmte Frequenzen betroffen – und dies auch sofort und nicht erst drei Wochen später. Da Karl T. bereits 2001 und 2007 unter Hörproblemen gelitten habe, vermutet der Experte, dass die Schwerhörigkeit des Beamten wohl eher von einer anderen Schädigung herrührt und nichts mit den Böllerschüssen zu tun hat.
Zum Gerichtstermin ist T. nicht erschienen. „Er muss sich stationärer behandeln lassen”, erklärt sein Anwalt Reinhard Holterman. „Aber das hat nichts mit diesem Unfall zu tun.”

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