Nach Prügel-Vorwurf: Prozess gegen Krätz

Am 26. Mai soll sich der Wiesn-Wirt vor dem Amtsgericht verantworten. Dass Krätz seine gastronomische Konzession verliert, gilt als extrem unwahrscheinlich.
von  AZ
Wiesn-Wirt Sepp Krätuz hat ein Verfahren am Hals.
Wiesn-Wirt Sepp Krätuz hat ein Verfahren am Hals. © dpa

Am 26. Mai soll sich der Wiesn-Wirt vor dem Amtsgericht verantworten. Dass Krätz im Falle einer Strafe seine gastronomische Konzession verliert, gilt als extrem unwahrscheinlich.

München - Den Beginn des Frühlingsfestes hätte sich Wirt Sepp Krätz sicher entspannter vorstellen können: Wie die AZ berichtete, wird sich der Gastronom wegen der gegen ihn erhobenen Prügel-Vorwürfe vor dem Münchner Amtsgericht verantworten müssen. Einen offiziellen Verhandlungstermin gibt es nun ebenfalls schon: den 26. Mai.

Der Gastronom soll einen bei ihm arbeitenden Studenten zwei Mal kräftig getreten haben. Das Gericht stellte ihm deswegen Anfang März einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 300 Euro zu, insgesamt sind das 18000 Euro. Krätz legte Einspruch ein. Inzwischen hat der Student seinen Strafantrag angeblich zurückgezogen. Ordentlich Schmerzensgeld soll geflossen sein.

Trotzdem könnte es zum Prozess kommen, falls die Staatsanwaltschaft das „öffentliche Interesse“ bejaht. Bei Körperverletzung wäre dies kein ungewöhnlicher Vorgang. Möglicherweise wird das Verfahren aber auch gegen eine Geldbuße eingestellt. Darauf dürfte Krätz hoffen. Dass der Wirt im Falle einer Strafe seine gastronomische Konzession verliert, gilt als extrem unwahrscheinlich. An seinem lädierten Image wird er wohl trotzdem arbeiten.

 

 

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