Nach Polizeikontrolle am Hauptbahnhof München – Onlinebanking verhindert Haftstrafe

München - Wenn man per Haftbefehl gesucht wird, sollte man aufpassen, wo man sich aufhält, sonst könnte das Ganze hinter schwedischen Gardinen enden. Diese Erfahrung mussten nun auch zwei Männer machen, die am Münchner Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert wurden.
Wie die Polizei mitteilte, kam am Mittwochabend eine solche Kontrolle einen 46-Jährigen aus Brühl (Nordrhein-Westfalen) teuer zu stehen. Nach einem Datenabgleich kam heraus, dass gegen den Mann gleich drei Haftausschreibungen laufen.
Geldautomat spuckt nicht genug Geld aus – Strafe per Onlinebanking beglichen
Zum einen hatte das Amtsgericht Stadtrode den gebürtigen Mannheimer am 24. März 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldbuße von 80 Euro, ersatzweise drei Tagen Haft, verurteilt. Vom Amtsgericht München lagen zwei nicht beglichene Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Am 7. Mai 2022 lautete das Urteil gegen den Brühler einmal 70 Tagessätze und ein weiteres Mal 95 Tagessätze, jeweils á 50 Euro (Gesamt: 8.250 Euro plus Verfahrenskosten), ersatzweise 70 bzw. 95 Tage Haft. Zudem lag bereits eine aktuelle Aufenthaltsermittlung, wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, seitens der Staatsanwaltschaft München I, vor.
Während der Kontrolle zeigte sich der mehrfach Gesuchte zahlungswillig, stieß dabei aber auf ein technisches Problem. Zwar hatte er genug Geld auf seinem Konto, allerdings konnte der 46-Jährige aufgrund eines Geldautomaten-Auszahlungslimits nicht die gesamte Summe abheben. Daraufhin entschied die Staatsanwaltschaft München I, dass der Gesuchte die restlich zu zahlende Summe unter Aufsicht eines Bundespolizisten mittels Überweisung per Onlinebanking begleichen könne. In vier Tranchen überwies der Mann die geforderten Beträge an die Landesjustizkasse Bamberg.
Nach vollständiger Begleichung seiner Geldstrafen wurde der 46-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Suche nach Rucksack endet hinter Gittern
So viel "Glück" hatte ein 40-Jähriger nicht, der am späten Mittwochabend, gegen 22 Uhr, im Revier der Bundespolizei im Ostbahnhof vorstellig wurde, um den Verlust seines Rucksacks anzuzeigen. Dieser wurde kurz zuvor von einer Streife gefunden und mitgenommen. Im Rucksack befanden sich die Ausweispapiere des 40-Jährigen, dessen Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München zutage förderte.
Der Wohnsitzlose war am 22. Oktober 2022 vom Amtsgericht München wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt worden. Da der 40-Jährige finanziell nicht in der Lage war, die geforderten 986 Euro (inklusive Verfahrenskosten) zu begleichen, wurde er den Justizbehörden zur Verbüßung der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zugeführt.