Nach Missbrauchsgutachten Forderungen nach mehr Konsequenz

"Nachdem das eine Never-Ending-Story zu sein scheint, sollte der Staat alle Kindertagesstätten und Schulen unter Beobachtung stellen, bei denen es eine Trägerschaft der Katholischen Kirche gibt, oder sogar über einen Entzug der Trägerschaft nachdenken", sagte der Strafrechtsprofessor der Deutschen Presse-Agentur.
Auch die Justiz habe lange weggeschaut: "Den Strafverfolgungsbehörden ist der Vorwurf zu machen, kriminelles Verhalten in der Katholischen Kirche anders zu behandeln als zum Beispiel Kriminalität in Wirtschaftsunternehmen oder in Schulen und Internaten", sagte Putzke.
Putzke hatte nach der Veröffentlichung der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebenen sogenannten MHG-Studie im Jahr 2018 gemeinsam mit einigen Kollegen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Damit stieß er damals staatsanwaltliche Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen an, die allerdings beinahe alle eingestellt wurden.
"Die Kirchen müssen von Gesetzes wegen genauso behandelt werden wie jede andere Vereinigung, in der Verbrechen gängige Praxis sind. Für irgendeine besondere Rücksichtnahme, man kann es auch als "Beißhemmung" bezeichnen, besteht überhaupt kein Anlass", sagte er der dpa. "Jede Schonung ist gesetzeswidrig und lässt sich wohl vor allem erklären durch eine Scheu vor einer längst ins Gegenteil verkehrten Heiligkeit der Kirche."