Nach Klage eines Münchners: Homosexuelle Ampelpärchen im Glockenbachviertel können bleiben

Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt, wie Stadt und Gericht am Dienstag mitteilten.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
37  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dürfen bleiben: Gleichgeschlechtliche Ampelmännchenpaare in München.
Dürfen bleiben: Gleichgeschlechtliche Ampelmännchenpaare in München. © picture alliance / dpa

München - "Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

Anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 wurden in München erstmals die Ampelpärchen eingesetzt, die an Fußgängerampeln schwule und lesbische Paarmotive zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind sie an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel fest installiert.

Homosexuelle Ampelmännchen in München: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Dagegen hatte ein Münchner vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Dieses wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.

Laut VGH ergaben sich "keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen", zitierte die Stadt das Gericht. Die Piktogramme sollten "ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung".

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Homosexuelle Ampelpaare setzen auch in anderen Städten Zeichen für mehr Toleranz. Die Ampel-Zeichen waren 2015 in Wien anlässlich des Eurovision Song Contests und des Life Balls als Benefiz-Veranstaltung für HIV-Infizierte montiert worden und wurden vielerorts kopiert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
37 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • AllesBesser am 03.08.2022 09:12 Uhr / Bewertung:

    Es hat wirklich jemand gegen Ampelmännchen geklagt, die ihm nicht gefallen? Grundgütiger muss dieser Mann ein unerfülltes Leben haben. Ich empfinde Mitgefühl mit diesem Menschen.

  • Andi K. am 03.08.2022 10:14 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AllesBesser

    Sexualität ist Privatsache, man muss sie nicht demonstrativ öffentlich "raushängen" lassen, weil es gerade bei einigen Leuten "in" ist.

  • Der wahre tscharlie am 03.08.2022 14:10 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Andi K.

    Ach so ist das.....dann dürfen Schwule und Lesben auch nicht händchenhaltend und vielleicht noch knutschend sich in der Öffentlichkeit zeigen?
    In welcher Welt lebst du????

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.