Nach Gondel-Tod: Bewährung für vier Angeklagte!
Venedig/München - Das tödliche Gondel-Drama ist nun fast zwei Jahre her - jetzt fiel ein Urteil im Prozess! Die vier Angeklagten wurden zu Haftstrafen verschiedener Länge, auf Bewährung, verurteilt.
Nach vier Stunden Beratung verurteilte das Gericht einen an dem Unfall beteiligten Wasserbusfahrer zu einem Jahr, zwei Monaten und 20 Tagen Haft, einen weiteren Wasserbusfahrer zu elf Monaten und zehn Tagen. Ein dritter Wasserbusfahrer und ein Wassertaxifahrer erhielten Strafen von je sieben Monaten und zehn Tagen. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, die Verurteilten müssen als nicht ins Gefängnis! Auch eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.
Ein weiterer Angeklagter, ein Gondoliere, hat sich nicht, wie die anderen, auf einen verkürzten Prozess eingelassen - sein Verfahren beginnt am 21. September. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu einem Jahr und fünf Monaten für die vier Angeklagten verlangt. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp hinter den Forderungen zurück.
Lesen Sie hier: Prozessbeginn nach Gondel-Drama in Venedig
Der Familie des tödlich verunglückten Professors wurde eine erste Entschädigung von 300.000 Euro zugesprochen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge fordert die Familie jedoch eine Entschädigungszahlung von insgesamt knapp acht Millionen Euro. Nun will der Anwalt der Familie, Lorenzo Picotti, die endgültigen Schadenersatzforderungen der Familie vor einem Zivilgericht geltend machen. „Das ist ein sehr komplexes Verfahren, wir werden jetzt zunächst die Urteilsbegründung abwarten“, sagte er.
Der Jurist aus Tübingen war im August 2013 umgekommen, als ein Wasserbus mit der Gondel, in der er mit seiner Familie saß, auf dem Canal Grande zusammenstieß. Die Witwe des Mannes, der in München arbeitete, war bei der Urteilssprechung im Gericht anwesend. „Das Urteil entspricht unseren Erwartungen, es ist wichtig, dass es Verantwortliche gibt“, sagte Picotti.
- Themen: