Nach Flughafen-Chaos: Reiseunternehmen verklagt Freistaat

Nach dem Chaos, das im Juli 2018 am Münchner Flughafen ausbrach, fordert ein Reiseunternehmen jetzt über 25.000 Euro vom Freistaat.
von  John Schneider
Gestrandet: Fluggäste warten am Terminal 2.
Gestrandet: Fluggäste warten am Terminal 2. © Matthias Balk/dpa

München - Ein Reiseunternehmen will über 25.000 Euro einklagen, weil ein Schottland-Flug ausfiel.

Weil eine Frau unkontrolliert den Sicherheitsbereich passierte, brach am 28. Juli 2018 am Münchner Flughafen das Chaos aus. Terminal 2 musste gesperrt werden, um nach der mysteriösen Frau zu suchen. Tausende Passagiere waren mit einem Mal in München gestrandet. Rund 330 Flüge wurden gestrichen, etwa 32.000 Passagiere waren betroffen.

Darunter auch die Kunden eines Reiseunternehmens, das jetzt am Landgericht Schadenersatz vom Freistaat fordert. Die Schottland-Reise inklusive Besuch einer Whisky-Destillerie musste abgesagt werden.

Amtspflichtverletzung des Freistaats bisher nicht nachgewiesen

Die Reisenden hätten am Abend, als klar wurde, dass der Flug nach Glasgow ausfällt, von der Klägerin wieder zurückgebracht werden müssen. Das Unternehmen macht diverse Kosten für bereits gezahlte Übernachtungen, Unternehmungen vor Ort, Kundenbetreuung und Rückabwicklung sowie entgangenen Gewinn – insgesamt eine Forderung von 25.684,01 Euro – geltend.

Doch die gesetzliche Grundlage für die Klage gegen den Freistaat fehlt. Zwar regelt das Luftsicherheitsgesetz die Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen. Das umfasse aber nicht etwaige Schadenersatz-Forderungen. Eine Amtspflichtverletzung des Freistaats ist bislang nicht nachgewiesen worden, so das Gericht.

So ähnlich sah es offenbar auch das Landgericht Landshut. Am 5. Juli wies es eine ähnlich geartete Klage ab. Die Berufung gegen dieses Urteil sei inzwischen zurückgenommen worden, berichtet der Vertreter des Freistaats.

Seit Juli 2018 zwei ähnliche Vorfälle am Münchner Flughafen

Ein Vergleich kommt für Freistaat-Anwalt Michael Then jedenfalls nicht in Frage. Wohl auch, weil am Münchner Landgericht noch weitere Klagen im Zusammenhang mit dem Airport-Chaos anhängig sind.

Seit dem Vorfall im Juli 2018 ist es am Flughafen erneut zu zwei ähnlichen Vorfällen gekommen. Zuletzt Ende August dieses Jahres. Auslöser war ein spanischer Student, der eine Notausgangstür zum Sicherheitsbereich geöffnet haben soll. Häufen sich aber solche Sicherheits-Pannen, läuft vielleicht prinzipiell etwas schief. Dann könnte der Freistaat vielleicht doch in die Pflicht genommen werden.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl will ihre Entscheidung am 6. November bekannt geben.

Lesen Sie hier: Nach Anschlag in Halle - Verstärkte Sicherheitskontrollen am Münchner Flughafen

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